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    Bescheinigung über genehmigte Verwahrstelle für das Grundbuchamt beantragen

    Für Grundbucheinträge betreffend Fondsimmobilien benötigen Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft in manchen Fällen eine sogenannte Grundbuchamtbescheinigung.

    Beschreibung

    Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die über Immobilien für folgende Anlegeprodukte verfügen kann:

    • Immobilien-Sondervermögen,
    • Inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen oder
    • Geschlossene Publikums-AIF,

    sind Sie gesetzlich verpflichtet, die zuständige Verwahrstelle beim Erwerb oder der Veräußerung des Objektes in das Grundbuch eintragen zu lassen beziehungsweise später deren Legitimation zur Zustimmung zu einer Veräußerung nachzuweisen. 

    Um gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen zu können, dass die Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde, benötigen Sie eine Bescheinigung. Diese sogenannte Grundbuchsamtbescheinigung müssen Sie bei der BaFin schriftlich beantragen.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfach

    Postfach 53002

    53111 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Postfach

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    Internet

    Stichwörter

    BaFin

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Abteilung WA 4

    Adresse

    Postfach

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Vollmacht des Antragstellers, wenn die KVG den Antrag nicht selber stellt sondern sich vertreten lässt

    Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: nein 
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Verwahrstelle wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 246 II KAGB und § 264 II KAGB

    Rechtsbehelf

    Es stehen keine Rechtsbehelfe zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Die Grundbuchamtbescheinigung müssen Sie formlos schriftlich beantragen.

    • Geben Sie in Ihrem Antrag den genauen Namen des Investmentvermögens und gegebenenfalls dessen vorherige Namensbezeichnungen sowie das für die Beaufsichtigung zuständige Referat der Abteilung WA 4 an.
    • Senden Sie den Antrag nach Möglichkeit postalisch an die BaFin in Frankfurt am Main.
    • Sie erhalten die Bescheinigung nach Prüfung per Post. 

    Fristen

    Die Bescheinigung muss Ihnen vor Eintrag ins Grundbuch vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.

    Kosten

    Gebühren: EUR 255,00

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 29.07.2021

    Geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

    Spezial-AIF, Grundstückserwerb, Grundbuchamt, AIF, Immobilienkauf, KVG, Kapitalverwaltungsgesellschaft, KAGB, Verwahrstelle, Grundstücksveräußerung, Grundbucheintrag, Immobilienverkauf, Finanzaufsicht