Vertrieb von inländischen Publikums-AIF (AIF=alternativer Investmentfonds) in Deutschland anzeigen
Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben wollen, müssen Sie das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen.
Beschreibung
Publikums-AIF sind Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, die kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und keine Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)sind (alternative Investmentfonds). Es kann sich dabei zum Beispiel um Dachfonds, offene Immobilienfonds oder geschlossene Fonds handeln. Grundsätzlich können alle Personen in AIF anlegen. Deshalb nennt man diese auch Publikums-AIF.
Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben möchten, müssen Sie das in der Regel bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen.
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfach
Postfach 53002
53111 Bonn
Hausanschrift
Postfach
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet
Stichwörter
BaFin
BaFin-Verbrauchertelefon
Öffnungszeiten
* Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)
Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)
Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Kontakt
Fax: +49 228 41087774
E-Mail: verbraucherbeschwerden@bafin.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Fügen Sie der Anzeige zusätzlich folgende Angaben und Unterlagen bei:
- Geschäftsplan, der Angaben zum angezeigten AIF, insbesondere Namen und Sitz des AIF, enthält
- Anlagebedingungen oder einen Verweis auf die Anlagebedingungen und gegebenenfalls die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag des AIF
- Angabe der Verwahrstelle oder einen Verweis auf die von der Bundesanstalt genehmigte Verwahrstelle des AIF
- Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des AIF
- Alle weiteren für den Anleger verfügbaren Informationen über den angezeigten AIF
-
falls es sich bei dem angezeigten AIF um einen Feederfonds handelt:
- Verweis auf die genehmigten Anlagebedingungen des Masterfonds
- Verweis auf die Verwahrstelle des Masterfonds
- Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen des Masterfonds
- Angabe, ob der Masterfonds im Geltungsbereich dieses Gesetzes an Privatanleger vertrieben werden darf
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie wollen als Kapitalverwaltungsgesellschaft inländische Publikums-AIF in Deutschland vertreiben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 316 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
-
Bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Die Anzeige können Sie formlos stellen.
- Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alles postalisch an die BaFin.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor Vertrieb des AIF stellen.
Geplante Änderungen des AIF müssen Sie mindestens 20 Arbeitstage vor Durchführung der Änderung mitteilen, ungeplante Änderungen unverzüglich nach deren Eintreten.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen sowie der Genehmigung der Anlagebedingungen und der Verwahrstelle teilt die BaFin Ihnen mit, ob Sie mit dem Vertrieb beginnen können.
Kosten
UR 730,00 je Tatbestand
Weitere Informationen
- Informationen zum Vertrieb in Deutschland auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Häufige Fragen zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem KAGB auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 03.09.2021
Geändert am 27.09.2021
Stichwörter
Investment, Investmentvermögen, Alternative, Publikums-AIF, alternative Investmentfonds, AIF, Fund, Investmentfonds