Änderungsgenehmigung von offenen Publikumsinvestmentvermögen und geschlossenen inländischen Publikums-AIF einschließlich Teilinvestmentvermögen und Teilgesellschaftsvermögen GenehmigungOnline erledigen

    Änderungen an den Anlagebedingungen von Investmentfonds genehmigen lassen

    Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Anlagebedingungen Ihres Investmentfonds anpassen, müssen Sie die geänderten Anlagebindungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

    Beschreibung

    Laut gesetzlicher Definition gilt als Investmentvermögen ein Organismus für gemeinsame Kapitalanlagen, der von einer Anzahl von Anlegerinnen und Anlegern Kapital sammelt, um es entlang einer fixen Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anlegerinnen und Anleger zu investieren. Nicht als Investmentvermögen gelten operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.

    Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), Investmentaktiengesellschaft oder offene Investmentkommanditgesellschaft, müssen Sie geänderte Anlagebindungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

    In den Anlagebedingungen sind unter anderem geregelt:

    • das Verhältnis zwischen Ihnen als Vermögensverwaltungsgesellschaft und den Anlegerinnen und Anlegern
    • Name und Sitz Ihrer Vermögensverwaltungsgesellschaft
    • nach welchen Grundsätzen Vermögensgegenstände ausgewählt und erworben werden
    • welche Eigentumsverhältnisse bei Sondervermögen vorliegen
    • welche Voraussetzungen für die Rücknahme und den Umtausch von Anteilen oder Aktien gelten
    • ob Erträge des Investmentvermögens ausgeschüttet oder reinvestiert werden
    • nach welchen Grundsätzen Teilinvestmentvermögen gebildet werden
    • ob und welche Kosten von Anlegerinnen und Anlegern entrichten müssen, zum Beispiel Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren, Rücknahmegebühren

    Erst wenn die geänderten Anlagebedingungen von der BaFin genehmigt worden sind, dürfen Sie sie Ihrem Verkaufsprospekt beifügen. Darüber hinaus müssen Sie die Änderungen der Öffentlichkeit in der jeweils geltenden Fassung auf Ihrer Internetseite zugänglich machen. 

    Online-Dienst

    Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    ID: B100019_111005188

    Beschreibung

    Die MVP bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Anlagebedingungen
    • Kopie der Satzung
    • Gegebenenfalls Kopie des Gesellschaftsvertrages

    Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein 

    Voraussetzungen

    Sie können die Genehmigung nur beantragen, wenn es sich bei Ihrer Verwaltungsgesellschaft 

    • um eine Kapitalverwaltungsgesellschaft handelt, die die betroffene Art von Investmentvermögen verwalten darf oder
    • um eine Europäische Union (EU) - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) - Verwaltungsgesellschaft handelt, die von den zuständigen Stellen ihres Herkunftsmitgliedstaates eine Zulassung zur Verwaltung von OGAW-Investmentvermögen erhalten haben, deren Verwaltung in Deutschland beabsichtigt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 96 II, § 117 V, § 163  KAGB

    Rechtsbehelf

    • Im Fall einer Ablehnung der Anlagebedingungen durch die BaFin: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
    • bei fehlender Abhilfe: verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Eine Genehmigung für Änderungen an den Anlagebedingungen eines Investmentfonds können Sie online beantragen:

    • Erstellen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Änderungsgenehmigung beantragen.
    • Senden Sie den Antrag einschließlich der geänderten Anlagebedingungen über das MVP Portal an die BaFin.
    • Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüft die BaFin, ob Ihre Angaben vollständig sind, und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. Ferner kann die BaFin Änderungen an den eingereichten Anlagebedingungen verlangen, wenn diese nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen.
    • Wenn Sie eine Eingangsbestätigung der BaFin wünschen, müssen Sie dies gesondert beantragen.
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
    • Darüber hinaus erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die BaFin hat 4 Wochen Zeit, die Änderungsgenehmigung zu erteilen.

    Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, teilt Ihnen die BaFin innerhalb von 4 Wochen die Gründe mit und fordert fehlende oder geänderte Angaben oder Unterlagen an. Hält die BaFin beide Fristen nicht ein, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

    Kosten

    Gebühr wird je Tatbestand erhoben.: Verwaltungsgebühr 514.00 EUR

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 28.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    AIF, Kapitalanlage, Inländische Investmentvermögen, Investmentaktiengesellschaft, Publikums-AIF, Investmentkommanditgesellschaft, Investmentvermögen, Kapitalverwaltungsgesellschaft, KVG, OGAW, Investmentgesellschaft, Anlagebedingungen, Investment, Publikumsinvestmentvermögen, alternative Investmentfonds, Vermögensverwaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English