Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren
Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans zu benennen, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die BaFin informieren.
Beschreibung
In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung
- der Zuverlässigkeit,
- der Sachkunde
- und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben
der betreffenden Person wesentlich sind.
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfach
Postfach 53002
53111 Bonn
Hausanschrift
Postfach
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: poststelle@bafin.de
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Telefon Festnetz: +49 69 95663101
E-Mail: info@bundesbank.de
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten"
-
lückenloser Lebenslauf
-
Er muss folgende Angaben enthalten:
- Namen, sämtliche Vornamen und den Geburtsnamen,
- Geburtstag und Geburtsort,
- Wohnsitz,
- Staatsangehörigkeit,
- eine eingehende Darlegung der fachlichen Vorbildung,
- die Namen aller Unternehmen, für die diese Person tätig ist oder gewesen ist, und
- Angaben zur Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten.
- Der Schwerpunkt des Lebenslaufs hat auf den Stationen des Berufslebens zu liegen. Bei den einzelnen Stationen ist nicht nur das Jahr, sondern auch der Monat des Beginns und des Endes einer Tätigkeit anzugeben.
-
Er muss folgende Angaben enthalten:
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten KWG":Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Die Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans müssen der Deutschen Bundesbank oder der BaFin unter Angabe der folgenden Informationen mitgeteilt werden:
-
Tatsachen, die zur Beurteilung der
- Zuverlässigkeit
- Sachkunde
- ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben
notwendig sind.
-
Neue Tatsachen, die sich auf die ursprüngliche Beurteilung der
- Zuverlässigkeit
- Sachkunde
- ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
erheblich auswirken.
Diese Tatsachen müssen Sie sofort mitteilen, nachdem Sie von ihnen erfahren haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Absatz 1 Nummer 15 Kreditwesengesetz (KWG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Anzeigenverordnung (AnzV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 5 Anzeigenverordnung (AnzV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 5a Anzeigenverordnung (AnzV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 5b Absatz 3 Anzeigenverordnung (AnzV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie möchten die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin.
- Laden Sie dort das Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten KWG" herunter
- Füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Der Lebenslauf der betreffenden Personen muss von diesen eigenhändig unterzeichnet und mit einem Datum versehen sein.
- Wenn Ihr Kreditinstitut einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehört oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft wird und deren Beteiligungsanzeigen elektronisch abgeben werden: Reichen Sie Ihre Anzeige bitte über den Prüfungsverband oder Sparkassen- und Giroverband ein.
- Schicken Sie ansonsten das ausgefüllte Formular mit allen erforderlichen Unterlagen per Post direkt an die BaFin.
Fristen
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, fallabhängig
Kosten
Für die Information müssen Sie nichts bezahlen.
Weitere Informationen
- Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 08.09.2021
Stichwörter
Kreditinstitut, Geldinstitut, Finanzdienstleistung, Bankenaufsicht, Finanzdienstleistungsinstitut, Banken, Finanzdienstleister, Verwaltungsorgan, Aufsichtsorgan, Bank, Bankhaus