Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung oder der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren
Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, einen Geschäftsleiter zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen und diese Absicht vollzogen, aufgegeben oder geändert haben, müssen Sie die BaFin informieren.
Beschreibung
In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung
- der Zuverlässigkeit,
- der fachlichen Eignung
- und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben
der betreffenden Person wesentlich sind.
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfach
Postfach 53002
53111 Bonn
Hausanschrift
Postfach
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: poststelle@bafin.de
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Fax: +49 69 9566503101
Telefon Festnetz: +49 69 95663101
E-Mail: info@bundesbank.de
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten":Keine weiteren Hinweise vorhanden
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten":Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Absatz 1 Nummer 1 Kreditwesengesetz (KWG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Anzeigenverordnung (AnzV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 5 Anzeigenverordnung (AnzV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie möchten die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts informieren:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin.
- Füllen Sie die erforderlichen Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
- Schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.
Fristen
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, fallabhängig
Kosten
Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.
Weitere Informationen
- Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 08.09.2021
Geändert am 14.10.2021
Stichwörter
Geldinstitut, Ermächtigung, Banken, Finanzdienstleister, Bankhaus, Geschäftsführung, Kreditinstitut, Geschäftsleiter, Einzelvertretung, Bankenaufsicht, Bank, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzdienstleistung