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    Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung oder der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren

    Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, einen Geschäftsleiter zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen und diese Absicht vollzogen, aufgegeben oder geändert haben, müssen Sie die BaFin informieren.

    Beschreibung

    In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung

    • der Zuverlässigkeit, 
    • der fachlichen Eignung 
    • und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben 

    der betreffenden Person wesentlich sind.
    Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfach

    Postfach 53002

    53111 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Postfach

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: poststelle@bafin.de

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    Deutsche Bundesbank

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    Fax: +49 69 9566503101

    Telefon Festnetz: +49 69 95663101

    E-Mail: info@bundesbank.de

    Erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie möchten die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts informieren:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin. 
    • Füllen Sie die erforderlichen Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
    • Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
    • Schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    unterschiedlich, fallabhängig

    Kosten

    Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 08.09.2021

    Geändert am 14.10.2021

    Stichwörter

    Geldinstitut, Ermächtigung, Banken, Finanzdienstleister, Bankhaus, Geschäftsführung, Kreditinstitut, Geschäftsleiter, Einzelvertretung, Bankenaufsicht, Bank, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzdienstleistung