Anzeige des Inhabers einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut i.S.d. KWG über jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter Entgegennahme

    Neu bestellte gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung sowie persönlich haftende Gesellschafter im Zuge einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut melden

    Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut in Deutschland eine neue gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung oder einen neuen Gesellschafter bestellen, müssen Sie das unverzüglich der BaFin und der Deutschen Bundesbank melden.

    Beschreibung

    Damit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank frühzeitig über jede wesentliche Veränderung der Inhaberstruktur bei Kredit- und anderen Instituten im Finanzsektor informiert sind, müssen die Aufsichtsbehörden 

    • über jede neu bestellte gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreterin oder persönlich haftende Gesellschafterin 
    • oder jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter unverzüglich schriftlich unterrichtet werden.

    Als Inhaberin oder Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut in Deutschland müssen Sie dabei in Ihrer Anzeige die 

    • die fachliche Eignung und
    • Zuverlässigkeit

    Ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter zur Beurteilung nachweisen. 

    Durch diese Informationen ("wesentlichen Tatsachen") sind die BaFin und die Bundesbank in der Lage, Anlagebetrug, Geldwäsche und andere Formen der organisierten Kriminalität zu verhindern. Darüber hinaus dient das Verfahren dem Gläubigerschutz, indem Solvenz und Funktionsfähigkeit der Institute gesichert werden sollen.

    • Die Aufsichtsbehörde kann der Inhaberin oder dem Inhaber einer bedeutenden Beteiligung die Ausübung der Stimmrechte untersagen und anordnen, dass über die Anteile nur mit ihrer Zustimmung verfügt werden darf, wenn die Inhaberin oder der Inhaber,
      • wenn sie eine Personengesellschaft ist, auch eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter,
      • oder ein gesetzlicher oder satzungsmäßiger Vertreter, oder,
      • oder wenn sie oder er eine juristische Person ist, auch eine gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreterin,
    • nicht zuverlässig ist, oder aus anderen Gründen nicht den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung des Instituts zu stellenden Ansprüchen genügt.
    • Dies kann der Fall sein, wenn es der verantwortlichen Person an der gebotenen Zuverlässigkeit fehlt
    • oder sie sonst den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung des Instituts zu stellenden Anforderungen nicht genügt.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    BaFin-Verbrauchertelefon

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 41087774

    E-Mail: verbraucherbeschwerden@bafin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen und Erklärungen zur Zuverlässigkeit
    • Führungszeugnisse 

    Formulare

    -    Formulare: ja 

    -    Onlineverfahren möglich: nein 

    -    Schriftform erforderlich: ja

    -    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    Sie beabsichtigen als Inhaberin oder Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut in Deutschland eine neue gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung oder eine neue Gesellschafterin oder einen neuen Gesellschafter zu bestellen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG

    Rechtsbehelf

    • Einspruch 
    • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    • Die Anzeige können Sie formlos stellen.
    • Erstellen Sie ein formloses Anzeigeschreiben.
    • Der Anzeige ist das Formular IAZ nach der Anlage zur InhKontrollV beizufügen. Gehen Sie dazu auf die Internetseite der BaFin und laden Sie das Formular herunter. 
    • Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Fügen Sie die weiteren erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alles postalisch an die BaFin.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung vor Bestellung einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertretung oder einer persönlich haftenden Gesellschafterin sowie eines persönlich haftenden Gesellschafters machen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anzeige dauert in der Regel zwischen 1 und 6 Wochen.

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 01.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Kreditwesengesetz, Bedeutende Beteiligung, Veränderungsmeldung, Bestellung, Vertretung, Finanzsektor, Inhaberkontrolle, KWG, Gesellschafter, Meldepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English