Gesetzliche Unfallversicherung Anmeldung von PrivathaushaltenOnline erledigen

    Beschäftigung einer Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden

    Sie sind verpflichtet, alle in Ihrem Privathaushalt beschäftigten Personen zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden und Ihre Unfallkasse bei Änderungen zu informieren.

    Beschreibung

    Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch unfallversichert. Private Haushalte werden durch die Beschäftigung einer Haushaltshilfe zum Arbeitgeber.

    Unter den Begriff Haushaltshilfe fallen unter anderem:

    • Reinigungskräfte,
    • Babysitter,
    • Küchenhilfen,
    • Gartenhilfen sowie
    • Kinder und Erwachsenenbetreuerinnen und -betreuer.

    Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei. Die Kosten tragen die Arbeitgebenden - also Sie als Haushaltsführende oder Haushaltsführender. Mit Zahlung des Beitrags sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von der Haftung befreit, falls Ihrem Hauspersonal in Ihrem Haushalt etwas zustößt. Die Haftung übernimmt dann die Unfallkasse. Diese ist Ihre Ansprechpartnerin bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten Ihres Hauspersonals.

    Die Leistungen reichen gegebenenfalls von der medizinischen Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente.

    Als privater Arbeitgeber sind Sie kraft Gesetzes Mitglied der Unfallkasse. Für die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine geringfügige oder versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.

    Eine versicherungspflichtige Beschäftigung liegt vor, wenn:

    • die Person, die Sie beschäftigen, mehr als 520,00 EUR monatlich von Ihnen erhält oder
    • die Person sowohl in Ihrem Privathaushalt als auch in Ihrem Büro, Ihrer Praxis oder Ihrem Gewerbebetrieb eingesetzt wird und
    • die Arbeit in Ihrem Privathaushalt überwiegt, also mehr als 50 Prozent der Gesamtarbeitszeit beträgt.

    Diese versicherungspflichtig Beschäftigten müssen Sie bei der Unfallkasse des Bundeslandes melden, in dem sich der Haushalt befindet.

    Eine geringfügige Beschäftigung müssen Sie der Unfallkasse nicht melden. Dieser sogenannte Minijob liegt vor, wenn der monatliche Verdienst höchstens 520,00 EUR beträgt. Minijobs im Haushalt müssen Sie über das so genannte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.

    Online-Dienste

    Änderungsmitteilung zu einer versicherungspflichtig beschäftigten Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung online einreichen

    ID: B100019_106527005

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Beschäftigung einer versicherungspflichtig beschäftigten Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung online melden

    ID: B100019_106527004

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glinkastraße 40

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 6050404

    E-Mail: info@dguv.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

    ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie beschäftigen Personen in Ihrem privaten Haushalt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Wiederspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Unfallkasse.

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Anmeldung oder Änderungsmitteilung zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Haushalt online oder per Post einreichen.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Woche (bei Anmeldung)

    Antragsfrist: 4 Wochen (Änderungen müssen Sie innerhalb von vier Wochen mitteilen.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English