Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nah- und Fernverkehr beantragen
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.
Beschreibung
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und 15. November ausgezahlt.
Wurden von Seiten des Bundesverwaltungsamtes bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:
- Verkehrsunternehmen,
- Verkehrsverbünde und
- Nahverkehrsorganisationen.
Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.
Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.
Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.
Online-Dienst
Online-Antrag auf Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Nah- und Fernverkehr über das Bundesportal
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
normal
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
Ansprechpartner
Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 9935825776
Fax: +49 228 99103585100
E-Mail: fahrgelderstattung@bva.bund.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Vorauszahlung können Sie stellen, wenn das erstattungsberechtigte Unternehmen bereits eine Erstattungszahlung (Schlusszahlung) durch das Bundesverwaltungsamt erhalten hat.
Hinweis: Wenn Sie ein neues Unternehmen sind, von dem bislang noch keine Berechnungsunterlagen vorliegen, müssen Sie zunächst die endgültigen Fahrgeldeinnahmen des jeweiligen Kalenderjahres fristgerecht nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 228 ff. Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) (Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Vorauszahlung für die Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fern- und Nahverkehr online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:
Schriftliche Antragstellung:
- Laden Sie den Antrag auf Vorauszahlung von der Internetseite des BVA herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
- Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an das Bundesverwaltungsamt.
- Sie können den Antrag zur schnelleren Bearbeitung vorab per E-Mail an das BVA schicken.
- Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
- Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.
Online-Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Vorauszahlung elektronisch aus.
- Senden Sie Ihren Antrag ab. Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
- Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.
Fristen
- Antragsfrist: Der Antrag für das aktuelle Jahr kann innerhalb des laufenden Jahres gestellt werden.
- Widerspruchsfrist: 1 Monate nach Bekanntgabe
- Klagefrist: 1 Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheides
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 3 Monate.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Fahrgelderstattung nach dem Schwerbehindertenrecht auf der Internetseite der BVA:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Vordrucke:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Aktuelle Informationen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.02.2022
Geändert am 26.01.2023
Stichwörter
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