{ "headers" : [ "[ \"host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"cache-control\", \"no-cache\" ]", "[ \"pragma\", \"no-cache\" ]", "[ \"accept\", \"*/*\" ]", "[ \"accept-encoding\", \"gzip, deflate\" ]", "[ \"from\", \"bingbot(at)microsoft.com\" ]", "[ \"user-agent\", \"Mozilla/5.0 AppleWebKit/537.36 (KHTML, like Gecko; compatible; bingbot/2.0; +http://www.bing.com/bingbot.htm) Chrome/103.0.5060.134 Safari/537.36\" ]", "[ \"x-forwarded-for\", \"207.46.13.217\" ]", "[ \"x-forwarded-host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"x-forwarded-server\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"connection\", \"Keep-Alive\" ]" ], "meta" : { "getRequestURL" : "https://awp.hessen.de:443/og_srv/leistung", "getLocalPort" : 50000, "getScheme" : "https", "getRemoteAddr" : "10.114.206.132", "getRequestURI" : "/og_srv/leistung", "getServletPath" : "/leistung", "getQueryString" : "regschl=066340005005&leistung_id=L100001%3A%3A369636931", "getLocalAddr" : "141.90.14.180", "getProtocol" : "HTTP/1.1", "getMethod" : "GET", "getServerName" : "awp.hessen.de", "getContextPath" : "/og_srv", "getRemotePort" : -1, "getServerPort" : 443, "getLocalName" : "PsProAEpAp1.xad.hessen.de", "getLocale" : "de_DE" } }

    Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nah- und Fernverkehr beantragen

    Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.

    Beschreibung

    Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.

    Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und 15. November ausgezahlt.

    Wurden von Seiten des Bundesverwaltungsamtes bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:

    • Verkehrsunternehmen,
    • Verkehrsverbünde und
    • Nahverkehrsorganisationen.

    Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.

    Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.

    Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.

    Online-Dienst

    Online-Antrag auf Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Nah- und Fernverkehr über das Bundesportal

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    normal

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 9935825776

    Fax: +49 228 99103585100

    E-Mail: fahrgelderstattung@bva.bund.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Vorauszahlung können Sie stellen, wenn das erstattungsberechtigte Unternehmen bereits eine Erstattungszahlung (Schlusszahlung) durch das Bundesverwaltungsamt erhalten hat.

    Hinweis: Wenn Sie ein neues Unternehmen sind, von dem bislang noch keine Berechnungsunterlagen vorliegen, müssen Sie zunächst die endgültigen Fahrgeldeinnahmen des jeweiligen Kalenderjahres fristgerecht nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Vorauszahlung für die Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fern- und Nahverkehr online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

    Schriftliche Antragstellung:

    • Laden Sie den Antrag auf Vorauszahlung von der Internetseite des BVA herunter.
    • Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an das Bundesverwaltungsamt.
    • Sie können den Antrag zur schnelleren Bearbeitung vorab per E-Mail an das BVA schicken.
    • Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
    • Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

    Online-Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Vorauszahlung elektronisch aus.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab. Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
    • Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

    Fristen

    • Antragsfrist: Der Antrag für das aktuelle Jahr kann innerhalb des laufenden Jahres gestellt werden.
    • Widerspruchsfrist: 1 Monate nach Bekanntgabe
    • Klagefrist: 1 Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 3 Monate.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.02.2022

    Geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

    Fahrgelderstattung, Unternehmen, Vorauszahlung, Ausgleich, Fahrgeldausfälle Erstattung, Bundesverwaltungsamt, Erstattung, BUS, öffentlicher Verkehr, SGB IX, Fernverkehr, SGB, Leistung, Personenbeförderung, ÖPNV, Fahrgeld, BVA, Bahn, Nahverkehr, Ausfälle, Öffentlich, Fahrgeldausfälle, Personenverkehr, Verkehrsunternehmen, DB, Beförderung