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    Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fernverkehr beantragen

    Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fernverkehr Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen sowie deren mitgeführte Gegenstände oder Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.

    Beschreibung

    Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.

    Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet.

    Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Fernverkehr für die Beförderung von

    • Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen,
    • Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden von schwerbehinderten Menschen und
    • mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühle oder sonstige orthopädische Hilfsmittel.

    Die Höhe der Rückerstattung hängt von dem Vomhundertsatz ab.

    Online-Dienst

    Online-Antrag auf Vorauszahlung der Fahrgeldausfälle im Fernverkehr über das Bundesportal

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 9935825776

    Fax: +49 228 99103585100

    E-Mail: fahrgelderstattung@bva.bund.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    • falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet, sind die aktuellen Konzessionen der Linien vorzulegen

    Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen:

    • den Gesellschaftervertrag Ihres Unternehmens
    • den Handelsregisterauszug
    • die Genehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Erstattung für Fahrgeldausfälle können beantragen:

    • Verkehrsunternehmen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie befördern behinderte Menschen und ihre Begleitpersonen auf Grundlage eines entsprechenden Ausweises mit gültiger Wertmarke
    • Einhaltung der Frist nach SGB IX

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf endgültige Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fernverkehr online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

    Schriftliche Antragstellung:

    • Laden Sie den Antrag auf Schlusszahlung auf der Internetseite des BVA herunter.
    • Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen per Post an das BVA.
    • Sie können den unterschriebenen Antrag vorab per E-Mail an das BVA schicken.
    • Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
    • Sollten Sie die Voraussetzung für eine Erstattung der Fahrgeldausfälle erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

    Online-Antragstellung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Schlusszahlung elektronisch aus.
    • Fügen Sie die benötigten Unterlagen als Scan hinzu.
    • Senden Sie Ihren Antrag ab.
    • Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft.
    • Sollten Sie die Voraussetzung für eine Schlusszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

    Fristen

    • Antragsfrist: Der Antrag ist bis zum 31. Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgende Kalenderjahr zu stellen.
    • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
    • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert bis zu 3 Monate nach Eingang der vollständigen erstattungsbegründenden Unterlagen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.02.2022

    Geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

    SGB IX, Fern, Vorauszahlung, Bundesverwaltungsamt, Schlusszahlung, Beförderung, Fernverkehr, BVA, Ausgleich, BUS, Personenbeförderung, DB, Nahverkehr, Unternehmen, Bahn, Fahrgeldausfälle Erstattung, Öffentlich, SGB, Ausfälle, Erstattung, Personenverkehr, öffentlicher Verkehr, Leistung, Fahrgeld, Fahrgeldausfälle, ÖPNV, Verkehrsunternehmen, Fahrgelderstattung