In der Landwirtschaft einer Berufskrankheit vorbeugen oder die Verschlimmerung einer Berufskrankheit vermeiden
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt sind, die eine Berufskrankheit verursachen kann, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorbeugende Maßnahmen.
Beschreibung
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kann Sie durch vorbeugende individuelle Maßnahmen (Individualprävention) dabei unterstützen, einer Berufskrankheit vorzubeugen.
Sie erhalten Unterstützung durch alle geeigneten Mittel, um beruflichen Gefahren entgegenzuwirken, die
- zur Entstehung
- zum Wiederaufleben oder
- zur Verschlimmerung einer Berufskrankheit führen können.
Maßnahmen der Individualprävention haben das Ziel, Ihnen die Fortsetzung Ihrer bisherigen Arbeit zu ermöglichen, ohne dass dies zu einer weiteren Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustandes führt.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bietet Ihnen vorbeugenden Maßnahmen an. Sie erarbeitet die für Sie passenden Maßnahmen anhand
- Ihrer Erkrankung und
- der Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz
Je nach beruflicher Gefährdung und gesundheitlicher Beschwerden sind folgende Maßnahmen möglich:
- technische Maßnahmen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Installation technischer Absauggeräte, bauliche Veränderungen)
- organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Neuorganisation von Arbeitsabläufen, Übertragung anderer Tätigkeiten, zeitliche Begrenzung der gefährdenden Tätigkeiten)
- Optimierung von Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Atemmaske, Schutzhandschuhe, Gehörschutzkapseln)
- gesundheitspädagogische Seminare (zum Beispiel ambulante oder stationäre Maßnahmen zur Erlangung von Kompetenzen mit gefährdenden Tätigkeiten Hautschutzseminare, Rückenkolleg)
- intensive, persönliche Beratungen (zum Beispiel Beratung im Rahmen einer Berufskrankheiten-Sprechstunde, tätigkeitsbezogene Betreuung oder Beratung vor Ort unter Einbeziehung des Betriebsarztes
- Heilbehandlungsmaßnahmen (zum Beispiel Behandlungsauftrag, Kostenübernahme besonderer Therapien)
Ansprechpartner
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 561 785219006
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
Stichwörter
Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Formular notwendig: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
-
Sie sind bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur
- Entstehung
- Verschlimmerung oder
- Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann.
- Es bestehen bereits erste gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Absatz 1 Satz 1 Berufskrankheitenverordnung (BKV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch SGB (SGB VII):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entnehmen - Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, wenn sie über den Verdacht einer beruflichen Erkrankung informiert wird, zum Beispiel durch Ihre oder Ihren
- Arbeitgeber
- Betriebsärztin oder -arzt
- behandelnde Fachärztin oder behandelnden Facharzt
- Krankenkasse
Sie können sich auch selbst formlos (zum Beispiel telefonisch oder via Serviceportal) bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft melden, sofern Sie einer entsprechenden beruflichen Gefahr ausgesetzt sind.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft anschließend, welche konkreten Angebote individuell passend sind und nimmt mit Ihnen und den erforderlichen Personen Kontakt auf, zum Beispiel zu Ihrer oder Ihrem
- Arbeitgeber
- Betriebsärztin oder -arzt
- behandelnde Fachärztin oder behandelnden Facharzt
In Absprache mit allen Beteiligten werden dann die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Sie erhalten eine entsprechende schriftliche Nachricht.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 6 Monaten und 12 Monaten.
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zu Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 14.01.2022
Stichwörter
landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Austausch Arbeitsstoffe, Behandlungsmaßnahmen, Änderung/Wechsel des Arbeitsgerätes, Persönliche Schutzmaßnahmen, persönliche Beratung, Liste der Berufskrankheiten, SVLFG, gesundheitsgefährdende Arbeitstätigkeit, Seminare, Heilbehandlung, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Berufskrankheit, Änderung Ablauforganisation