Maßnahmen bei Berufskrankheiten bzw. Individualprävention von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung Gewährung

    In der Landwirtschaft einer Berufskrankheit vorbeugen oder die Verschlimmerung einer Berufskrankheit vermeiden

    Wenn Sie bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt sind, die eine Berufskrankheit verursachen kann, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorbeugende Maßnahmen.

    Beschreibung

    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kann Sie durch vorbeugende individuelle Maßnahmen (Individualprävention) dabei unterstützen, einer Berufskrankheit vorzubeugen.
    Sie erhalten Unterstützung durch alle geeigneten Mittel, um beruflichen Gefahren entgegenzuwirken, die

    • zur Entstehung
    • zum Wiederaufleben oder
    • zur Verschlimmerung einer Berufskrankheit führen können.

    Maßnahmen der Individualprävention haben das Ziel, Ihnen die Fortsetzung Ihrer bisherigen Arbeit zu ermöglichen, ohne dass dies zu einer weiteren Verschlimmerung Ihres Gesundheitszustandes führt.
    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bietet Ihnen vorbeugenden Maßnahmen an. Sie erarbeitet die für Sie passenden Maßnahmen anhand

    • Ihrer Erkrankung und
    • der Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz

    Je nach beruflicher Gefährdung und gesundheitlicher Beschwerden sind folgende Maßnahmen möglich:

    • technische Maßnahmen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Installation technischer Absauggeräte, bauliche Veränderungen)
    • organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Neuorganisation von Arbeitsabläufen, Übertragung anderer Tätigkeiten, zeitliche Begrenzung der gefährdenden Tätigkeiten)
    • Optimierung von Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Atemmaske, Schutzhandschuhe, Gehörschutzkapseln)
    • gesundheitspädagogische Seminare (zum Beispiel ambulante oder stationäre Maßnahmen zur Erlangung von Kompetenzen mit gefährdenden Tätigkeiten Hautschutzseminare, Rückenkolleg)
    • intensive, persönliche Beratungen (zum Beispiel Beratung im Rahmen einer Berufskrankheiten-Sprechstunde, tätigkeitsbezogene Betreuung oder Beratung vor Ort unter Einbeziehung des Betriebsarztes
    • Heilbehandlungsmaßnahmen (zum Beispiel Behandlungsauftrag, Kostenübernahme besonderer Therapien)

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formular notwendig: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur
      • Entstehung
      • Verschlimmerung oder
      • Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann.
    • Es bestehen bereits erste gesundheitliche Beeinträchtigungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entnehmen
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, wenn sie über den Verdacht einer beruflichen Erkrankung informiert wird, zum Beispiel durch Ihre oder Ihren

    • Arbeitgeber
    • Betriebsärztin oder -arzt
    • behandelnde Fachärztin oder behandelnden Facharzt
    • Krankenkasse

    Sie können sich auch selbst formlos (zum Beispiel telefonisch oder via Serviceportal) bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft melden, sofern Sie einer entsprechenden beruflichen Gefahr ausgesetzt sind.
    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft anschließend, welche konkreten Angebote individuell passend sind und nimmt mit Ihnen und den erforderlichen Personen Kontakt auf, zum Beispiel zu Ihrer oder Ihrem

    • Arbeitgeber
    • Betriebsärztin oder -arzt
    • behandelnde Fachärztin oder behandelnden Facharzt

    In Absprache mit allen Beteiligten werden dann die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Sie erhalten eine entsprechende schriftliche Nachricht.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 6 Monaten und 12 Monaten.

    Kosten

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 14.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2022

    Stichwörter

    landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Austausch Arbeitsstoffe, Behandlungsmaßnahmen, Änderung/Wechsel des Arbeitsgerätes, Persönliche Schutzmaßnahmen, persönliche Beratung, Liste der Berufskrankheiten, SVLFG, gesundheitsgefährdende Arbeitstätigkeit, Seminare, Heilbehandlung, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Berufskrankheit, Änderung Ablauforganisation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English