Bescheinigung über gezahlte Beiträge bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern
Sie brauchen für Ihre Einkommensteuererklärung eine Bescheinigung über Ihre zur Alterskasse gezahlten Beiträge? Diese Bescheinigung können Sie kostenlos anfordern.
Beschreibung
Beiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse sind in einem bestimmten Umfang steuerlich absetzbar.
Dies gilt für Beiträge von
- Landwirtinnen oder Landwirten,
- deren Ehepartnerinnen oder -partnern beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie
- mitarbeitenden Familienangehörigen.
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre gezahlten Beiträge brauchen, können Sie eine entsprechende Beitragsbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr anfordern.
Sie können die Bescheinigung auch anfordern, wenn Sie aktuell nicht versichert sind, aber in der Vergangenheit versichert waren. Für sehr lange zurückliegende Zeiträume ist eine Bescheinigung unter Umständen nicht mehr möglich.
Diese Bescheinigung können Sie beispielsweise bei der Geltendmachung von Aufwendungen für die Altersvorsorge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.
Ohne Ihre Anforderung übersenden wir die Bescheinigung allerdings nicht, weil für die Alterskasse keine gesetzliche Verpflichtung besteht die Bescheinigung regelmäßig für alle Versicherten zu erstellen.
In der Bescheinigung sind aus Ihrer Sicht Beiträge nicht vollständig oder nicht richtig aufgeführt? Dann kontaktieren Sie bitte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Ansprechpartner
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 561 785219006
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
Stichwörter
Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)
Erforderliche Unterlagen
- Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
-
bei Anforderung durch andere Personen:
- Vollmacht oder
- Beschluss des Gerichts
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse. Sie haben einen entsprechenden Bescheid erhalten. Das gilt für:
- Landwirtinnen oder Landwirte,
- deren Ehepartnerinnen oder -partner beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner sowie
- mitarbeitende Familienangehörige.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 Abgabenordnung (AO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 Einkommenssteuergesetz (EStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Die Beitragsbescheinigung hat nur Informationscharakter. Rechtsbehelfe sind nur gegen die zu Grunde liegenden Bescheide zum Beginn und Ende der Versicherungspflicht möglich.
Verfahrensablauf
Die Beitragsbescheinigung können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch anfordern:
Schriftlich:
- Schreiben Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) per Post oder E-Mail unter Angabe Ihrer LSV-Mitgliedsnummer.
Persönlich im Beratungsgespräch:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Telefonisch:
- Rufen Sie die Servicenummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.
Hinweis: Die Beitragsbescheinigung kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten die Beitragsbescheinigung in der Regel innerhalb von 1 Woche.
Kosten
Für die Anforderung der Beitragsbescheinigung fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
- Informationen zur Versicherungspflicht und Beitragszahlung auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.02.2022
Geändert am 18.08.2022
Stichwörter
Beitragsbescheinigung, Bescheinigung Aufwendungen für Altersvorsorge, Beitragsbescheinigung anfordern, SVLFG, Landwirtschaftliche Alterskasse, Alterssicherung der Landwirte, Beitragsbescheinigung für Steuererklärung