Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
Wenn Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse zu Ihrer Rente einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten.
Online-Dienst
Online-Rentenantragstellung der landwirtschaftlichen Alterskasse
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
hoch
Identifizierung
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG AK-Leistung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 561 785219006
Telefon Festnetz: +49 561 7850
E-Mail: AK-Leistung@svlfg.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages
-
Nachweis über die Höhe eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag von der gesetzlichen Rentenversicherung
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie erhalten einen Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung, wenn Sie
- der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied angehören
- oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind.
Ein Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung von einer Krankenkasse schließt den Zuschuss von der Landwirtschaftlichen Alterskasse aus.
Rechtsgrundlage(n)
- § 35a Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Gegen den Zuschussbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
Verfahrensablauf
Den Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
Schriftliche Antragstellung:
- Laden Sie das Antrags- und Anlageformular auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) herunter. Füllen Sie diese vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse senden.
- Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.
Hinweis: Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG.
- In Ihrem Gespräch wird Ihr Antrag aufgenommen.
- Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.
Antragstellung per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das Online-Portal der SVLFG und melden Sie sich dort an.
- Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Antrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in das Online-Postfach.
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Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 bis 13 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an,: Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zu den Renten der Alterskasse auf der Internetseite der SVLFG:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.04.2022
Geändert am 27.04.2022
Stichwörter
Zuschuss, Landwirtschaftliche Alterskasse, SVLFG, Alterssicherung der Landwirte, Zuschuss zur Krankenversicherung, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau