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    Sich über den Versicherungsverlauf bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse informieren

    Sie wollen sich über Ihre bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse bereits zurückgelegten Versicherungszeiten informieren? Dann können Sie einen Versicherungsverlauf anfordern.

    Beschreibung

    Mithilfe des Versicherungsverlaufs können Sie frühzeitig Ihre gespeicherten Versicherungszeiten bei der Alterskasse klären. Wenn Ihre Versicherungspflicht bei der Alterskasse endet, erhalten Sie den Versicherungsverlauf unaufgefordert mit dem Bescheid über das Ende der Versicherungspflicht. Sie können den Versicherungsverlauf aber auf Wunsch jederzeit erhalten.
    Kontaktieren Sie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wenn der Versicherungsverlauf nicht korrekt ist.
    Zu beachten ist, dass dieser Versicherungslauf keine endgültige Bewertung Ihrer späteren Rente ermöglicht. Erst im Rahmen des Rentenantrags werden Ihre gespeicherten Versicherungszeiten für die Rente bewertet und angerechnet. Denn bis zum Rentenantrag können sich gesetzliche Vorschriften oder andere wichtige Umstände ändern. Dadurch kann es passieren, dass sich Ihre gespeicherten Versicherungszeiten ändern oder neu zu bewerten sind.

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    Erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
    • bei Anforderung durch andere Personen:
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse als Landwirtin oder Landwirt, Ehegatte oder mitarbeitender Familienangehöriger. Hierüber haben Sie einen Bescheid erhalten.
    • Der Versicherungsverlauf kann auch angefordert werden, wenn sie aktuell nicht versichert sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Versicherungsverlauf hat nur Informationscharakter. Rechtsbehelfe sind nur gegen die zu Grunde liegenden Bescheide zum Beginn und Ende der Versicherungspflicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Den Versicherungsverlauf können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch anfordern:

    Schriftlich:

    • Schreiben Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) per Post oder E-Mail unter Angabe Ihrer LSV-Mitgliedsnummer.

    Persönlich im Beratungsgespräch:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

    Telefonisch:

    • Rufen Sie die Service-Nummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.

    Hinweis: Den Versicherungsverlauf kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Den Versicherungsverlauf übersendet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Ihnen in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

    Kosten

    Für die Anforderung des Versicherungsverlaufs fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.02.2022

    Geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Versicherungszeiten abfragen, Landwirtin, Alterssicherung der Landwirte, Versicherungskonto, Versicherungsverlauf, Mitarbeitende Familienangehörige, Versicherte, Versicherungskonto einsehen, Landwirt, Rentenversicherungskonto, Versicherungsverlauf anfordern, SVLFG, Landwirtschaftliche Alterskasse, Mifas