Sich über den Versicherungsverlauf bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse informieren
Sie wollen sich über Ihre bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse bereits zurückgelegten Versicherungszeiten informieren? Dann können Sie einen Versicherungsverlauf anfordern.
Beschreibung
Mithilfe des Versicherungsverlaufs können Sie frühzeitig Ihre gespeicherten Versicherungszeiten bei der Alterskasse klären. Wenn Ihre Versicherungspflicht bei der Alterskasse endet, erhalten Sie den Versicherungsverlauf unaufgefordert mit dem Bescheid über das Ende der Versicherungspflicht. Sie können den Versicherungsverlauf aber auf Wunsch jederzeit erhalten.
Kontaktieren Sie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wenn der Versicherungsverlauf nicht korrekt ist.
Zu beachten ist, dass dieser Versicherungslauf keine endgültige Bewertung Ihrer späteren Rente ermöglicht. Erst im Rahmen des Rentenantrags werden Ihre gespeicherten Versicherungszeiten für die Rente bewertet und angerechnet. Denn bis zum Rentenantrag können sich gesetzliche Vorschriften oder andere wichtige Umstände ändern. Dadurch kann es passieren, dass sich Ihre gespeicherten Versicherungszeiten ändern oder neu zu bewerten sind.
Ansprechpartner
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 561 785219006
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet
Stichwörter
Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)
Erforderliche Unterlagen
- Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
-
bei Anforderung durch andere Personen:
- Vollmacht oder
- Beschluss des Gerichts
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse als Landwirtin oder Landwirt, Ehegatte oder mitarbeitender Familienangehöriger. Hierüber haben Sie einen Bescheid erhalten.
- Der Versicherungsverlauf kann auch angefordert werden, wenn sie aktuell nicht versichert sind.
Rechtsgrundlage(n)
- § 61 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Der Versicherungsverlauf hat nur Informationscharakter. Rechtsbehelfe sind nur gegen die zu Grunde liegenden Bescheide zum Beginn und Ende der Versicherungspflicht möglich.
Verfahrensablauf
Den Versicherungsverlauf können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch anfordern:
Schriftlich:
- Schreiben Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) per Post oder E-Mail unter Angabe Ihrer LSV-Mitgliedsnummer.
Persönlich im Beratungsgespräch:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Telefonisch:
- Rufen Sie die Service-Nummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.
Hinweis: Den Versicherungsverlauf kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Den Versicherungsverlauf übersendet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Ihnen in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Kosten
Für die Anforderung des Versicherungsverlaufs fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
- Informationen zur Versicherungspflicht auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.02.2022
Geändert am 08.05.2023
Stichwörter
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