Rente wegen Alters von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Bewilligung RegelaltersrenteOnline erledigen

    Regelaltersrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

    Die normale Altersrente (Regelaltersrente) erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Die normale Altersrente können Sie beantragen, wenn Sie Ihre sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben. Das Eintrittsalter für die normale Altersrente wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt erst ab Geburtsjahrgang 1964.

    Für die Rente müssen Sie zudem eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahre erfüllen. Neben der Versicherungszeit bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse können auch Zeiten aus anderen Versorgungen, zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung, angerechnet werden.
     

    Online-Dienst

    Online-Rentenantragstellung der landwirtschaftlichen Alterskasse

    ID: B100019_103855103

    Beschreibung

    Das Versichertenportal der SVLFG bietet Ihnen die Möglichkeit online Rentenanträge für die Alterssicherung der Landwirte zu stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG - AK-Leistung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 7850

    E-Mail: AK-Leistung@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Antragsstellung durch andere Personen: 
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Die normale Altersrente erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie

    • Ihre Regelaltersgrenze erreicht und
    • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllt haben.

    Bei der Wartezeit von 15 Jahren werden alle Pflichtbeiträge sowie auch freiwillige Beiträge berücksichtigt, welche Sie an die landwirtschaftliche Alterskasse gezahlt haben oder die als gezahlt gelten. Beiträge für Zeiten vor dem 01.01.1995 werden in der Regel nur angerechnet, wenn diese lückenlos gezahlt sind.
    Wurde zu Ihren Gunsten ein Versorgungsausgleich durchgeführt, wird das übertragene Anrecht in Wartezeitmonate umgerechnet.
    Zeiten aus anderen Versorgungssystemen:

    • Auch Zeiten aus anderen Versorgungssystemen, also zum Beispiel Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, können auf Ihre Wartezeit angerechnet werden.
    • Überschneiden sich die fremden Zeiten mit denen der landwirtschaftlichen Alterskasse, können die Fremdzeiten nicht zeitgleich angerechnet werden.
      • Dies gilt auch, wenn Sie im selben Zeitraum als Unternehmerin oder Unternehmer von der Versicherungspflicht zur Alterskasse befreit waren.
      • Eine Befreiung von der Versicherungspflicht als mitarbeitendes Familienmitglied hingegen steht der Anrechnung von in dieser Zeit zurückgelegten fremden Zeiten nicht entgegen.

    Folgende Zeiten können angerechnet werden:

    • Pflichtbeitragszeiten zu einem Träger der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung und gleichgestellten Zeiten der Sozialversicherung der ehemaligen DDR, 
    • Zeiten einer Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel als 
      • Beamte oder Beamter
      • Richterin oder Richter
      • Berufs- oder Zeitsoldatin oder -soldat sowie 
      • als sonstige beamtenähnlich abgesicherte Person 
    • Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel 
      • Angestellte und selbstständig Tätige, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören
      • Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher an privaten Schulen, falls eine beamtenähnliche Absicherung besteht 
    • bestimmte ausländische Zeiten nach über- und zwischenstaatlichem Recht
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Regelaltersrentenbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

    Verfahrensablauf

    Die Regelaltersrente können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
    Schriftliche Antragstellung:

    • Laden Sie das Antrags- und Anlageformular zur Regelaltersrente auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) herunter. Füllen Sie diese vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse senden.
    • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

    Hinweis: Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 

    Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

    • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG.
    • In Ihrem Gespräch wird Ihr Rentenantrag aufgenommen.
    • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

     Antragstellung per Online-Verfahren:

    • Gehen Sie auf das Online-Portal der SVLFG und melden Sie sich dort an.
    • Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in das Online-Postfach.
    • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.
       

    Fristen

    • Beantragung der Rente: bis zum Ende des 3.  Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
    • Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.

    Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.
     

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 13 Wochen (Wenn Sie sämtliche erforderlichen Antragsunterlagen vorlegen, entscheidet die Landwirtschaftliche Alterskasse in der Regel innerhalb von 3 Monaten.)

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Regelaltersrente für Lebenspartner, Rente ab 65, Rente, Regelaltersrente für Landwirte, Rentenanspruch, Regelaltersrente mitarbeitende Familienangehörige, Rentenantrag, Sozialversicherung, Alterssicherung der Landwirte, normale Altersrente, SVLFG, Altersrente, Regelaltersrente, Landwirtschaftliche Alterskasse, Regelaltersrente für Ehegatten, Landwirtschaft Forsten Gartenbau, Regelaltersrente für Ehepartner

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de