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    Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern

    Sie möchten eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn bekommen? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.

    Beschreibung

    Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:

    • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
    • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
    • Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
    • Hinweise und Informationen zu
      • den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
      • zur Rentenantragstellung,
      • zu Hinzuverdiensten,
      • zum Versicherungsverlauf,
      • zur Besteuerung,
      • zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
      • zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

    Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    Erforderliche Unterlagen

    Unter Umständen müssen Sie Nachweise über weitere auf die Wartezeit anrechenbare Zeiten vorlegen, zum Beispiel Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
    • Sie haben die jeweiligen Wartezeiten für die unterschiedlichen Rentenarten in der Alterssicherung der Landwirte erfüllt.
    • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Landwirtschaftlichen Alterskasse formlos beantragen. Oder Sie fordern diese Auskunft schriftlich oder per Telefon an.
    Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:

    • Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
    • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
    • Sie können mithilfe der Formularoptionen eine Rentenauskunft anfordern.
    • Die Auskunft bekommen Sie über Ihr Versicherten-Postfach oder per Brief zugestellt.

    Wenn Sie die Rentenauskunft postalisch oder per E-Mail anfordern wollen:

    • Verfassen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Rentenauskunft anfordern.
    • Versenden Sie Ihre schriftliche Anfrage per Post oder per E-Mail.
    • Sie erhalten die Rentenauskunft per Brief zugestellt.

    Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:

    • Rufen Sie die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
    • Teilen Sie Ihren Wusch nach einer Rentenauskunft mit.
    • Sie erhalten die Rentenauskunft per Brief zugestellt.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 7 Tage.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 18.02.2021

    Geändert am 15.12.2021

    Stichwörter

    Alterssicherung Landwirte, Rentenauskunft, Rentenhöhe, Landwirtschaftliche Alterskasse, Altersrente, Vorzeitige Altersrente, SVLFG, Auskunft