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    Übernahme von Reisekosten durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

    Sie hatten einen anerkannten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit? Dann erstattet Ihnen die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen damit verbundene Reisekosten.

    Beschreibung

    Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt für Sie als Versicherte oder Versicherter gegebenenfalls Reiskosten. 
    Zu den Kosten, die Ihnen erstattet werden können, gehören:

    • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
    • Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
    • Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport) sowie
    • Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten).

    Ihre Belege können Sie bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    Erforderliche Unterlagen

    Nachweise über: 

    • die Bezahlung und Höhe der Reisekosten oder
      • zum Beispiel Rechnungen, Quittungen 
    • die zurückgelegten Kilometer

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert
    • Die Kosten hängen mit einem anerkannten Versicherungsfall zusammen. Dazu gehören:
      • Arbeitsunfälle
      • Wegeunfälle
      • Berufskrankheiten

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erstattung der Reisekosten nicht gesondert beantragen. Reichen Sie die Belege schriftlich oder persönlich ein.

    schriftlich:

    • Schicken Sie die erforderlichen Unterlagen per Post an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Geben Sie dabei Ihre Versichertennummer sowie Ihr Aktenzeichen an.

    persönlich:

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen. 
    • Geben Sie diese Unterlagen persönlich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab.
      • Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat regionale Geschäfts- und Beratungsstellen, die möglichst in der Nähe Ihres Wohnortes als Ansprechpunkt dienen.

    Ihr zuständige Geschäfts- oder Beratungsstelle finden Sie in der Kontaktübersicht auf der Internetseite der SVLFG.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.02.2022

    Geändert am 12.07.2022

    Stichwörter

    Berufskrankheit, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Leistungsanspruch, Wegeunfall, Arbeitsunfall, Geldleistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Reisekosten, Kostenerstattung, Unfallkasse, gesetzliche Unfallversicherung, Leistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Fahrkosten