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    Abmelden von Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau

    Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.

    Beschreibung

    Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus.
    Wenn Sie Ihr Unternehmen einstellen, müssen Sie die SVLFG als zuständigen Unfallversicherungsträger informieren.
    Mit der Einstellung endet die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

    Online-Dienst

    Unternehmen oder selbständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    Erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug
    • Im Einzelfall fordert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weitere Unterlagen an.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Es besteht eine Meldepflicht, wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau formlos über das Serviceportal sowie per Post, E-Mail, Telefon oder Fax informieren:

    • Informieren Sie die SVLFG über den Zeitpunkt des Betriebsendes Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit
      • Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen hinzu.
    • Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
    • Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.

    Wenn Sie die Abmeldung online vornehmen wollen:

    • Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf.
    • Füllen Sie das Abmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen für die Abmeldung keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.03.2022

    Geändert am 11.04.2022

    Stichwörter

    Gewerbe abmelden, Flächeneinstellung, Aufgabe der Flächenbewirtschaftung, Berufsgenossenschaft abmelden, SVLFG, Unternehmensabmeldung, Abmeldung zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Betriebsaufgabe, Unternehmen abmelden, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbeabmeldung, Einstellung des Unternehmens, Berufsgenossenschaft kündigen, Pachtrückgabe, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau