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    Freiwillige Versicherung und freiwillige Zusatzversicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beantragen

    Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen.

    Beschreibung

    Als land- und forstwirtschaftliche oder gärtnerische Unternehmerin oder Unternehmer unterliegen Sie der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sichert Sie gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ab.
    Über diesen Grundanspruch hinaus besteht die Möglichkeit der freiwilligen Zusatzversicherung für Sie als

    • Unternehmerin oder Unternehmer
    • und Ihren mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner. Mit der freiwilligen Zusatzversicherung können Sie die Geldleistungen an Ihren persönlichen Bedarf anpassen.

    Zudem ist eine freiwillige Versicherung möglich für

    • Unternehmerinnen und Unternehmer nicht gewerbsmäßig betriebener Imkereien
    • ehrenamtlich tätige Personen, die ein besonderes Amt in einer gemeinnützigen Organisation bekleiden, zum Beispiel im Vorstand. Voraussetzungen:
      • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist für die Organisation zuständig und
      • Sie sind nicht bereits aufgrund anderer Vorschriften pflichtversichert.

    Für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung ist ein Antrag notwendig. Die Versicherung beginnt am Tag nach Eingang des Antrages bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
    Die SVLFG gibt die Höchst- und Mindestversicherungssumme für die freiwillige Zusatzversicherung vor. Innerhalb dieser Grenzen können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Die gewählte Versicherungssumme sollte in der Regel Ihren tatsächlichen finanziellen Verhältnissen entsprechen. Sie bildet die Berechnungsgrundlage für Ihre Beiträge sowie die Geldleistungen im Versicherungsfall.
    Die SVLFG regelt die Details der Versicherungen, beispielsweise Beiträge und die Berechnung der Geldleistungen. Die Höhe der medizinischen Leistungen ist nicht begrenzt. Dazu gehören beispielsweise Akutbehandlung und Rehabilitation.
    Ob die SVLFG für Sie zuständig ist, richtet sich nach Art und Gegenstand Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen Tätigkeit.

    Online-Dienst

    Online-Antrag auf freiwillige Versicherung und freiwillige Zusatzversicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr)

    Erforderliche Unterlagen

    Zur Prüfung der Versicherungsberechtigung für ehrenamtlich tätige Personen sind in der Regel folgende Nachweise erforderlich:

    • aktuelle Fassung der Satzung / des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen Organisation
    • Nachweis über die Gemeinnützigkeit der Organisation
    • Nachweis über die Wahl in ein offizielles Amt oder die Beauftragung für eine herausgehobene Aufgabe
    • Nachweis über dessen/ deren unentgeltliche Ausübung

    Weitere Unterlagen fordert die SVLFG im Einzelfall an.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Für ehrenamtlich tätige Personen besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nur, sofern für sie nicht bereits eine Versicherungspflicht besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf eine freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung formlos per Post, per Fax, per E-Mail per Telefon oder über das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau stellen.

    Die SVLFG bietet zudem ein Antragsformular für die Zusatzversicherung an:

    Wenn Sie die Anmeldung per Post, E-Mail oder Fax vornehmen wollen:

    • Laden Sie das Änderungsformular von der Internetseite der SVLFG herunter und drucken Sie es aus.
    • Schicken Sie das ausgefüllte Änderungsformular an die SVLFG.
    • Sie SVLFG sendet Ihnen einen Bescheid über den Beginn der Versicherung.

    Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:

    • Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf. Im Mediencenter des Serviceportals finden Sie das Antragsformular.
    • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
    • Die SVLFG sendet Ihnen einen Bescheid über den Beginn der Versicherung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen für die Anmeldung keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 21.09.2022

    Geändert am 26.09.2022

    Stichwörter

    Ehrenamtlich tätige Personen versichern, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, Versicherungssumme, Unternehmer-Ehegatten, Mindest-Versicherungssumme, gesetzliche Unfallversicherung, Zusatzversicherung beantragen, Selbständige, Höchst-Versicherungssumme, Unternehmerinnen, Unternehmer, Unfallversicherung beantragen, Versicherung nach Satzungsrecht, Berufsgenossenschaft, Anmeldung zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Freiwillige Versicherung beantragen, gewählte Ehrenamtsträger versichern, SVLFG