Unfallversicherung der Landwirte Anmeldung neuer landwirtschaftlicher UnternehmenOnline erledigen

    Neues Unternehmen oder selbständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau anmelden

    Sie gründen oder übernehmen ein land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen? Dann müssen Sie es bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anmelden.

    Beschreibung

    Die landwirtschaftliche Unfallversicherung versichert:

    • Unternehmerinnen und Unternehmer
      • selbständige Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaus eingeschlossen
    • mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
    • Beschäftigte und
    • mitarbeitende Familienangehörige

    Die Unfallversicherung gilt für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
    Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Anmeldung sowie die Zahlung des Beitrags verantwortlich. Für die Anmeldung müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) folgendes mitteilen:

    • Art und den Gegenstand des Unternehmens
    • Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und
    • Unternehmenssitz

    Folgende Unternehmen gehören in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG), die Teil der SVLFG ist:

    • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich:
      • des Garten- und Weinbaues
      • der Fischzucht
      • der Teichwirtschaft
      • der Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei)
      • der Imkerei sowie
      • der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege
    • Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen
    • Tierhaltungsunternehmen ohne Bodenbewirtschaftung
    • Garten und Landschaftsbauunternehmen sowie Unternehmen der Gartenpflege
    • Jagdunternehmen
    • Unternehmen der privaten Park- und Gartenpflege

    Wenn Sie Ihr Unternehmen bei dem örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden, ist in der Regel keine separate Anmeldung zur Unfallversicherung nötig. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an die Unfallversicherung weitergeleitet.
    Unternehmerinnen und Unternehmer landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Unternehmen sind nach dem Gesetz bei der LBG pflichtversichert.
    Hinweis: Für Ihr Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile in unterschiedlichen Branchen hat. Maßgeblich ist der Unternehmensschwerpunkt. Es besteht kein Wahlrecht.

    Online-Dienst

    Neues landwirtschaftliches Unternehmen oder selbständige Tätigkeit in der Landwirtschaft anmelden

    ID: B100019_103831313

    Beschreibung

    Wenn Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen gründen oder übernehmen, müssen Sie es bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anmelden. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für den Antrag müssen Sie zunächst keine Unterlagen einreichen. Im Einzelfall fordert die SVLFG Unterlagen von Ihnen nach der Anmeldung an.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Es besteht eine Meldepflicht bei:

    • Neugründung eines Unternehmens
    • Änderung der Unternehmensform oder der Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung bei der SVLFG verläuft für anzeigepflichtige Unternehmen nach der Gewerbeordnung automatisch. Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige digital an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft weiter.

    • Zusätzlich können Sie die Anmeldung online oder schriftlich bei der SVLFG vornehmen.
    • Sie erhalten weitere Informationen durch die SVLFG per Post.
    • Gegebenenfalls werden durch die SVLFG weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen erfragt, damit die Aufnahme erfolgen kann.

    In allen anderen Fällen können Sie die Anmeldung online oder schriftlich bei der SVLFG vornehmen. Dies betrifft insbesondere die bodenbewirtschaftenden Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus.
    Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:

    • Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf. Im Mediencenter des Serviceportals finden Sie das Anmeldeformular.
    • Füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
    • Nach Abschluss der Aufnahmeermittlungen erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial.

    Wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen:

    • Stellen Sie den Antrag formlos oder
    • laden Sie das Antragsformular von der Internetseite der SVLFG herunter und drucken Sie es aus.
    • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular per Post, E-Mail oder Fax an die SVLFG.
    • Die SVLFG prüft Ihren Antrag.
    • Anschließend erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial.

    Fristen

    • innerhalb 1 Woche ab Start des Unternehmens oder der Tätigkeit

    Antragsfrist: 2 Wochen (ab Start des Unternehmens oder der Tätigkeit)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen für die Meldung keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Unternehmensgründung melden, Existenzgründung anmelden, Anmeldung zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, selbständige Tätigkeit anmelden, Freiberufliche Tätigkeit anmelden, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbe anmelden, Start-Up anmelden, Betrieb anmelden, Berufsgenossenschaft, Meldung zur Unfallversicherung, Neuanmeldung Unternehmen, SVLFG, Anmeldung zur Berufsgenossenschaft, Firma anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de