Künstlersozialabgabe Zahlungserleichterungen Prüfung

    Zahlungserleichterung bei der Künstlersozialkasse beantragen

    Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse (KSK) pünktlich zu zahlen, können Sie bei der KSK eine Zahlungserleichterung beantragen.

    Beschreibung

    Mit Ihrem Antrag, den Rückstand der Künstlersozialabgabe zu stunden, kann die KSK Ihnen die Zahlung erleichtern. Generell besteht für die KSK die gesetzliche Verpflichtung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Üblicherweise erfolgt eine Stundung daher mit monatlichen Teilzahlungen (Ratenzahlung). Ihr Antrag 

    • muss begründet sein 
    • und die Höhe Ihrer beabsichtigten Raten enthalten. 

    Die KSK erhebt Zinsen, wenn Ihnen eine Stundung oder Ratenzahlung gewährt wird. 

    • Eine Stundung oder Ratenzahlung ist nur gegen angemessene Verzinsung möglich. 
    • Der Regelzinssatz beläuft sich auf 2 Prozent über dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. 
    • Falls Sie eine längerfristige Stundung oder Ratenzahlung beantragen wollen, müssten Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eine sofortige Zahlung nicht zulassen. Mögliche Nachweise:
      • Kopien von Kontoauszügen
      • Kreditverträgen
      • Einnahme-Überschuss-Rechnungen oder Gewinn- und Verlustrechnungen
      • Schilderung der Vermögenssituation und 
      • Belege anderer Gläubiger, die ebenfalls Zahlungsaufschub gewährten

    Eine weitere mögliche Erleichterung der Zahlung wäre der teilweise oder vollständige Erlass Ihrer offenen Künstlersozialabgabe. Dies ist jedoch nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen möglich.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 219
    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1 (über ZOB)
      Linie:
      • Bus: 1
    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 111
    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1
      Linie:
      • Bus: 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • SEPA-Lastschriftmandat 
    • Abhängig von der Laufzeit der Stundung oder Ratenzahlung müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Fragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse nach, welche Unterlagen notwendig sind.

    Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Die Zahlung der gesamten Forderung ist Ihnen derzeit nicht möglich, da Sie sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden. 
    • Es würden sich für Sie vorübergehend ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten ergeben, wenn Sie die gesamte Forderung sofort begleichen. 
    • Der Anspruch der KSK darf durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet werden. 
    • Sie müssen in der Regel eine Sicherheit leisten, können dies jedoch mit einem SEPA-Lastschriftmandat vermeiden. 
    • Ein (Teil-)Erlass der Künstlersozialabgabe kann nur erfolgen, wenn die offene Forderung Ihre wirtschaftliche oder persönliche Existenz vernichtet oder ernsthaft gefährdet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe entnehmen.
     

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen bei der KSK eine Zahlungserleichterung.

    • Ihr Antrag enthält eine Begründung und die Höhe der maximal möglichen Rate oder den Zeitpunkt, wann die Zahlung erfolgen kann.
    • Die KSK prüft Ihre Angaben.
    • Sollte zu Ihrem Antrag etwas unklar sein, fordert die KSK Sie auf, weitere Unterlagen oder Informationen zu Ihrer finanziellen Situation einzureichen.
    • Wenn Ihr Antrag plausibel ist und die KSK diesem zustimmt, erhalten Sie von der KSK einen Bescheid über die entsprechende Zahlungserleichterung.
    • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass Ihre Begründung unzureichend ist, wird Ihr Antrag mit Bescheid abgelehnt.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 1 bis 2 Wochen.

    Kosten

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 30.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Stundung, Rate, Zahlung, stunden, Erlass, Künstlersozialkasse, zahlen, Aufschub, Rückstand, aufschieben, Tilgung, erlassen, KSK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English