Betriebsprüfung durch Deutsche Rentenversicherung Prüfung

    Ergebnis einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung

    Wenn die Deutsche Rentenversicherung Sie oder Ihr Unternehmen geprüft hat, übernimmt die Künstlersozialkasse das Ergebnis dieser Prüfung.

    Beschreibung

    Spätestens alle 4 Jahre erfolgt in Unternehmen mit abhängig Beschäftigten in der Regel eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Prüfung betrifft die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Meldepflichten sowie Ihre rechtzeitigen und vollständigen Beitragszahlungen. Nicht nur die Deutsche Rentenversicherung kann Sie prüfen, sondern auch die Künstlersozialkasse (KSK).
    Die KSK übernimmt das Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung. Die KSK passt Ihr Abgabekonto entsprechend an.
    Die KSK kontrolliert nach der Prüfung, ob Sie möglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
    Falls Sie nicht bei der KSK erfasst waren, werden Sie unter einer Abgabenummer registriert.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie haben von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid über die Feststellung Ihrer Abgabepflicht oder über eine Änderung der Künstlersozialabgabe erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Die Deutsche Rentenversicherung informiert die KSK über Ihre festgestellte Abgabepflicht oder die Höhe der Künstlersozialabgabe.

    • Die KSK übernimmt das Prüfergebnis zu Ihrem Unternehmen.
    • Sie erhalten von der KSK zum Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung keinen Bescheid und keine Zahlungsaufforderung. Ihre Zahlungsverpflichtung sowie die Zahlungsfrist ergeben sich gegebenenfalls aus dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
      • Überweisen Sie das Geld in diesem Fall an die KSK. Die Kontodaten stehen im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
      • Sollte Ihr aktueller Zahlungsrückstand von der Zahlungsaufforderung des Bescheides der Deutschen Rentenversicherung abweichen, erhalten Sie von der KSK eine entsprechende Information.
    • Die KSK kontrolliert, ob Sie Ihrer Zahlungspflichten aus dem Prüfbescheid nachkommen.
    • Ein entstandenes Guthaben wird Ihnen in der Regel umgehend erstattet.
    • Sofern der Prüfzeitraum nicht zum 31.12. des letzten Jahres endet, erhalten Sie von der KSK in der Regel einen Meldebogen für die Jahre, für die bisher keine Meldung vorliegt.
    • Sollte der Prüfzeitraum wegen Ihrer Betriebsaufgabe vorzeitig enden, fordert die KSK keine fehlenden Entgeltmeldungen an.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    • in der Regel 5 bis 8 Tage

    Kosten

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 25.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Zahlungsrückstand, Guthabenerstattung, Künstlersozialabgabe, Zahlungsabwicklung, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfung, Künstlersozialkasse, Abgabenummer, KSK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English