Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen DurchführungOnline erledigen

    Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen

    Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.

    Beschreibung

    Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.

    Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Fragestellungen handeln:

    • warum Sie zur Abgabe verpflichtet sind
    • wann Sie die Abgabe zahlen müssen
    • was Sie bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen
    • wie hoch der Abgabesatz ist
    • wie sich das allgemeine Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe gestaltet
    • wie Sie Ihre Aufzeichnungspflichten erfüllen
    • welche Auskünfte Sie der Künstlersozialkasse geben müssen
    • wann Sie einen Säumniszuschlag zahlen müssen
    • wie die Verjährung geregelt ist
    • was eine Ausgleichsvereinigung ist

    Sie können auch eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein bestimmtes Projekt anfordern oder zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen beziehungsweise Nachweise nachreichen.

    Online-Dienst

    Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen online beantragen

    ID: B100019_112168223

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Online-Antrag

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen ist bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
    • Sie haben Fragen zur Künstlersozialabgabe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Anliegen online, per Post oder telefonisch übermitteln.

    Online-Mitteilung:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
    • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen auszuwählen.
    • Möchten Sie konkrete Fragen stellen oder Informationen einholen, teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen im Nachrichtenfeld mit.
    • Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Schreiben oder Bescheid der Künstlersozialkasse haben, teilen Sie uns bitte das Datum des Schreibens oder Bescheides mit.
    • Sofern Sie eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, nennen Sie bitte die Bezeichnung des Projektes und die Summe der im laufenden Jahr von Ihnen gezahlten, projektbezogenen Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten.

    Mitteilung per Post:

    • Teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen formlos mit.
    • Geben Sie dabei bitte Ihre Abgabenummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Schreiben oder Bescheid der Künstlersozialkasse haben, teilen Sie uns bitte das Datum des Schreibens oder Bescheides mit.
    • Sofern Sie eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, nennen Sie bitte die Bezeichnung des Projektes und die Summe der im laufenden Jahr von Ihnen gezahlten, projektbezogenen Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten.

    Mitteilung per Telefon:

    • Halten Sie Ihre Abgabenummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
    • Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihr konkretes Anliegen mit.
    • Hinweis: Wenn Sie eine Bescheinigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, teilen Sie uns dies bitte per Online-Mitteilung oder per Post mit. 

    Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Im Anschluss wird sich die Künstlersozialkasse telefonisch oder per Post mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 5 Werktage (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 24.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Bestätigung, Fragen, Beratung, Erläuterung, Künstlersozialabgabe, Anfrage, Auskunft, Antwort, Künstlersozialkasse, Hinweis, Nachreichen, Informationen, KSK, Aufklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English