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    Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse anpassen

    Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mit deutlich geringeren Entgelten als im Vorjahr rechnen, können Sie die Reduzierung Ihrer Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse beantragen.
     

    Beschreibung

    Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen, wenn Sie eine Änderung beantragen.

    Ihre Vorauszahlungen werden jedoch nur gesenkt, wenn Sie Ihren Antrag begründen und die KSK Ihre Begründung akzeptiert.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de

    Internet

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: nein 
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie haben von der KSK oder einem Träger der Deutschen Rentenversicherung eine Abrechnung mit Ihren Vorauszahlungen erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Herabsetzung der Vorauszahlung beziehungsweise dem Bescheid über die Ablehnung der Herabsetzung Ihrer Vorauszahlung entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen bei der KSK eine Herabsetzung Ihrer Vorauszahlungen:

    • Sie stellen einen Antrag bei der KSK:
      • Das Formular "Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen" können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen.
      • Schicken Sie Ihre Änderungsmeldung formlos per Post, Telefax oder per E-Mail an die KSK. 
      • Teilen Sie der KSK die voraussichtliche Höhe der Entgelte mit und begründen Sie kurz Ihren Antrag.
    • Die KSK prüft Ihre Angaben.
    • Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
    • Wenn Ihr Antrag nachvollziehbar ist: 
      • Sie erhalten von der KSK einen Bescheid über die geänderte Vorauszahlung.
    • Wenn Ihr Antrag nicht nachvollziehbar ist: 
      • Ihre betroffenen Vorauszahlungen werden nicht geändert. 
      • Die KSK lehnt Ihren Antrag mit Bescheid ab.
    • Ergeben sich aus Ihrem neuen Bescheid Vorauszahlungen unter EUR 40,00, sind diese nicht zu zahlen.

    Fristen

    Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Vorauszahlungen jederzeit vornehmen.

    Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind bis zum 10. des Folgemonates zu zahlen. Wenn Sie die Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die KSK monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.

    Die Neuberechnung erfolgt grundsätzlich nur für zukünftige Vorauszahlungen ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben und dieser bei der KSK eingegangen ist. 

    Sollte Ihr Antrag umgehend nach der Abrechnung eingehen, werden in der Regel Ihre Vorauszahlungen ab dem Monat März des laufenden Jahres angepasst.
     

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 1 bis 2 Wochen.

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 30.07.2021

    Geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

    Abschlag, Zahlungen, Vorauszahlungen, Bemessungsgrundlage, Änderungsmeldung, Reduzierung, Herabsetzung, Entgelt, Entgeltmeldung, Korrekturmeldung, Abgabe, Künstlersozialabgabe