Künstlersozialabgabe Änderung der Bemessungsgrundlage

    Entgeltmeldung bei der Künstlersozialkasse korrigieren

    Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.

    Beschreibung

    Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob Ihre Entgeltmeldung eine veränderte Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ergibt.

    Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung durch die KSK oder einen Träger der Deutschen Rentenversicherung angekündigt, reichen Sie der KSK bitte keine Korrekturmeldung ein. Die Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.

    Bemessungsgrundlage der Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe sind alle von Ihnen in einem Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen gezahlten Entgelte.

    Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: nein 
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihre Entgelte bereits gemeldet und von der KSK eine Abrechnung erhalten. 

    Die KSK berechnet Ihre Künstlersozialabgabe neu, wenn sich Ihre Meldung und damit auch die Abrechnung nachträglich als falsch erweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe beziehungsweise dem Bescheid über die Ablehnung der Änderung Ihrer Jahresabrechnung entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihre Korrekturmeldung für das betreffende Jahr oder die betroffenen Jahre bei der KSK ein: 

    • Das Formular "Korrektur-Meldebogen" können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen.
    • Schicken Sie Ihre Korrekturmeldung formlos per Post oder Telefax oder auch per E-Mail an die KSK. 
    • Bitte begründen Sie kurz, warum eine Korrektur erforderlich ist.
    • Die KSK prüft Ihre Angaben. 
    • Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.

    Wenn Ihre korrigierte Meldung nachvollziehbar ist: 

    • Sie erhalten von der KSK eine neue Abrechnung. 
    • Die Höhe Ihrer monatlichen Vorauszahlungen wird ebenfalls angepasst.
    • Ergibt sich aus der neuen Abrechnung eine Nachzahlung, müssen Sie diese an die KSK leisten. 
    • Sollte sich aus der neuen Abrechnung ein Guthaben für Sie ergeben, erstattet Ihnen die KSK diesen Betrag in der Regel automatisch auf Ihr Konto.

    Wenn Ihre korrigierte Meldung nicht nachvollziehbar ist:

    • Ihre Abrechnung kann nicht geändert werden. 
    • Sie erhalten einen Bescheid, in dem die KSK Ihre Korrekturmeldung ablehnt.

    Fristen

    Sie können Ihre Meldung zur Künstlersozialabgabe innerhalb einer bestimmten Frist jederzeit korrigieren. Diese Frist endet 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Künstlersozialabgabe für das jeweilige Jahr gezahlt geworden ist.

    Beispiel: 

    • Ihre Entgeltmeldung für das Jahr 2020 ist zum 31.03.2021 einzureichen. 
    • Die Frist für Ihre Korrekturmeldung für das Jahr 2020 endet am 31.12.2025. 
    • Ihre Meldung für das Jahr 2020 kann ab dem 01.01.2026 nicht mehr korrigiert werden.

    Die Zahlung Ihrer Künstlersozialabgabe ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abrechnung fällig. 

    Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind jeweils innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalendermonats zu zahlen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 1 bis 4 Wochen.

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Entgelt im diesem Sinne ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische/publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel 

    • Gagen, 
    • Ankaufspreise, 
    • Honorare, 
    • Lizenzen, 
    • Sachleistungen, 
    • Auslagen (Kosten für Telefon und Ähnliches) und  
    • Nebenkosten (für Material und Ähnliches).

    Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören 

    • die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer; 
    • Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften, eine KG und OHG, juristische Personen und an eine GmbH & Co. KG, sofern diese im eigenen Namen handeln; 
    • Gewinnzuweisungen an Gesellschafter; 
    • Reisekosten, die im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden; 
    • steuerfreie Aufwandsentschädigungen; 
    • die "Übungsleiterpauschale"; 
    • nachträgliche Vervielfältigungskosten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 30.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Meldebogen, Entgeltmeldung, Zahlungen, anpassen, Künstlersozialabgabe, korrigieren, Änderungsmeldung, Entgelte, ändern, Bemessungsgrundlage, Korrekturmeldung, Honorar, Meldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English