Künstlersozialabgabe Gesellschafterbezüge als Teil der Bemessungsgrundlage Prüfung

    Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf Gesellschafter-Gehalt prüfen

    Wenn Ihr Gesellschafter kreativ für Sie tätig ist, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf dessen Gehalt zahlen.

    Beschreibung

    Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft mit Hilfe eines speziellen Fragebogens, ob Sie die Zahlungen an Ihre Gesellschafter in Ihrer Meldung der abgabepflichtigen Entgelte berücksichtigen müssen. 

    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie die Zahlungen vollständig in Ihren Meldungen einbeziehen. Die Art der Vergütung Ihrer Gesellschafter ist unerheblich. Neben dem eigentlichen Gehalt müssen Sie zum Beispiel auch Zahlungen für Ihren Gesellschafter in private Pensionskassen, Versicherungen und den abgeführten Solidaritätszuschlag melden. 

    Die KSK kann Sie zur Prüfung Ihrer Gesellschafter anschreiben. Sie werden dann aufgefordert, die Formulare bei der KSK einzureichen. Sie sind verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen.
     

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 219
    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1 (über ZOB)
      Linie:
      • Bus: 1
    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1
      Linie:
      • Bus: 5
    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 111

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geschäftsführerverträge
    • Dienst- oder Werkverträge für Gesellschafter
    • aktueller Handelsregisterauszug

    Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: nein 
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ihr abgabepflichtiges Unternehmen vermarktet künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke.

    Ihr Unternehmen ist eine

    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), 
    • Kommanditgesellschaft (KG), 
    • GmbH & Co. KG, 
    • offene Handelsgesellschaft (OHG) oder 
    • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

    Ihr Gesellschafter ist sozialversicherungsrechtlich selbstständig und künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der KSK mit, dass Ihr Gesellschafter künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig ist:

    • Sie reichen den ausgefüllten Fragebogen bei der KSK ein.
    • Die KSK prüft Ihre Angaben.
    • Sollte zu Ihren Angaben etwas unklar sein, fordert die KSK Sie auf, weitere Unterlagen oder Informationen einzureichen.
    • Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
    • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass Sie auf die Bezüge Ihrer Gesellschafter KSK zahlen müssen, werden Sie aufgefordert die Höhe der Zahlungen in der Meldung zu berücksichtigen. 
    • Für vergangene Jahre werden Sie aufgefordert Ihre Meldungen zu korrigieren, wenn noch keine Verjährung vorliegt.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 1 bis 2 Monate.

    Kosten

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 30.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    künstlerisch, Bezüge, UG, publizistisch, GmbH, Künstlersozialkasse, OHG, KSK, Abgabe, Gesellschafter, Tätigkeit, Geschäftsführer, KG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English