Jahresbescheinigung für Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse AusstellungOnline erledigen

    Jahresabrechnung bei der Künstlersozialkasse anfordern

    Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.

    Die Jahresabrechnung enthält Angaben über

    • Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten für das jeweilige Jahr,
    • das beitragspflichtige Einkommen und
    • die dafür zu zahlenden und gezahlten Beiträge.

    Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn

    • Sie im Februar noch Beitragsrückstände haben oder
    • sich nachträglich Versicherungszeiten aus dem Vorjahr verändern.

    Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).

    Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.

    Online-Dienst

    Jahresabrechnung bei der Künstlersozialkasse online anfordern

    ID: B100019_109898380

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse versichert gewesen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Grundsätzlich gilt:

    • Sie erhalten die Jahresabrechnungen automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
    • Sie erhalten die Jahresabrechnung im Februar.
    • Sollte eine Korrektur notwendig sein, erhalten Sie die neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten im September.

    Sollten Sie eine Jahresabrechnung nicht mehr vorliegen haben und eine Kopie benötigen, können Sie diese online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

    Online-Anforderung: 

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
    • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite können Sie angeben, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.

    Anforderung per Post:

    • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.
    • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

    Telefonische Anforderung:

    • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
    • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.

    Die Künstlersozialkasse sendet Ihnen die gewünschte Kopie schriftlich zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen (Sie erhalten die Jahresabrechnung automatisch zu festgelegten Terminen. Die Zusendung einer Kopie dauert durchschnittlich 1 Woche (abhängig vom Arbeitsaufkommen).)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    DEÜV, Künstlersozialkasse, gemeldete Zeiten, gezahlte Beiträge, Jahresabrechnung, Nachweis für die Rente, Jahresbescheinigung, KSK, Jahresmeldung, Sozialversicherungsmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English