Jahresabrechnung für Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.
Beschreibung
Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.
Die Jahresabrechnung enthält:
- Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten für das jeweilige Jahr,
- das beitragspflichtige Einkommen und
- die dafür zu zahlenden und gezahlten Beiträge.
Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn
- Sie im Februar noch Beitragsrückstände haben oder
- sich nachträglich Versicherungszeiten aus dem Vorjahr verändern.
Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).
Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Internet
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
-
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein -
Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
-
Haltestelle:
Werfttor 1
Linie:
- Bus: Linie 5
-
Haltestelle:
Peterstraße
Linien:
- Bus: Linie 111
- Bus: Linie 219
-
Haltestelle:
Werfttor 1 (über ZOB)
Linie:
- Bus: Linie 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert gewesen sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
E in Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Verfahrensablauf
Sie erhalten die Jahresabrechnungen automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
- Sie erhalten die Jahresabrechnung im Februar.
-
Sollte eine Korrektur notwendig sein, erhalten Sie die neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten im September.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten die Jahresabrechnung zu festgelegten Terminen.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
- Informationen für Versicherte auf der Internetseite der Künstlersozialkasse (KSK):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 25.11.2021
Geändert am 08.12.2021
Stichwörter
Jahresbescheinigung, gezahlte Beiträge, KSK, Jahresabrechnung, Jahresmeldung, Sozialversicherungsmeldung, gemeldete Zeiten, Nachweis für die Rente, Künstlersozialkasse, DEÜV