Künstlersozialkasse die Änderung der Rechtsform oder des Tätigkeitsschwerpunkts mitteilen
Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.
Beschreibung
Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.
Soweit Änderungen in der Art Ihrer Tätigkeiten, am Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder an der Rechtsform Ihrer Tätigkeit eintreten, muss die Versicherungspflicht überprüft werden.
Gleiches gilt auch für die Aufnahme zusätzlicher selbständiger Tätigkeiten.
Bitte beachten Sie, dass sofern die künstlerische oder publizistische Tätigkeit in der Rechtsform einer juristischen Person oder Gesellschaft ausgeübt wird diese gegebenenfalls auch Künstlersozialabgabe zahlen muss.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Internet
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
-
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein -
Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
-
Haltestelle:
Werfttor 1
Linie:
- Bus: Linie 5
-
Haltestelle:
Peterstraße
Linien:
- Bus: Linie 111
- Bus: Linie 219
-
Haltestelle:
Werfttor 1 (über ZOB)
Linie:
- Bus: Linie 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
- Welche Unterlagen mit einzureichen sind hängt von der Änderung ab.
- Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaft entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Fragebogen Teil I zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Fragebogen Teil II zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig sein und die Rechtsform Ihrer Tätigkeit beziehungsweise die Tätigkeit selbst muss sich verändert haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 36a Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 66 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Nicht alle Mitteilungen zu Änderungen Ihrer Tätigkeit haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie dem Bescheid entnehmen, wie Sie Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Eine Änderung Ihrer Tätigkeit melden Sie, indem Sie
- bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaft die entsprechenden Fragebögen auf der Internetseite der KSK als PDF ausfüllen und ausdrucken,
- bei allen anderen Änderungen der Tätigkeit diese formlos mitteilen.
- Fügen Sie Ihrer Mitteilung falls nötig bitte Kopien der Nachweise über die Änderung bei.
- Senden Sie alles zusammen an die KSK.
- Bitte beantworten Sie Rückfragen möglichst umgehend.
- Je nach Art der Änderung erhalten Sie gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung über die Änderung.
Fristen
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls auch schon bevor diese eintritt.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH, KG, GmbH & Co.KG, OHG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zur Künstlersozialabgabe:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16.11.2021
Geändert am 02.12.2021
Stichwörter
GmbH, UG haftungsbeschränkt, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, KSK, Künstlersozialkasse, OHG, GmbH und Co KG, Gesellschafter, KG, Gesellschafter-Geschäftsführer, Rechtsform, Geschäftsführer