Künstlersozialkasse die Änderung der Personendaten mitteilen
Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Beschreibung
Für die Durchführung Ihrer Versicherung benötigt die Künstlersozialkasse (KSK) immer Ihre aktuellen Daten.
Soweit Sie als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person über die KSK versichert und/oder zuschussberechtigt sind, speichert die KSK Ihre persönlichen Daten für die Durchführung und Abwicklung Ihrer Sozialversicherungspflicht.
Hierzu gehören unter anderem:
- Vorname und Name
- Künstlername
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Sterbedatum
- Anschrift
- Bankverbindung
- gegebenenfalls Daten des SEPA-Lastschriftmandats
- Status der Elterneigenschaft
- sonstige Kontaktinformationen.
Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der KSK mit.
Sie können der KSK ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.
Ihre Daten werden für die Kommunikation mit Ihnen, aber auch für den notwendigen Datenaustausch mit anderen Behörden, Leistungsträgern oder auch Banken genutzt.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Internet
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
-
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein -
Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
-
Haltestelle:
Werfttor 1
Linie:
- Bus: Linie 5
-
Haltestelle:
Peterstraße
Linien:
- Bus: Linie 111
- Bus: Linie 219
-
Haltestelle:
Werfttor 1 (über ZOB)
Linie:
- Bus: Linie 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
- Welche Unterlagen mit einzureichen sind hängt von der Änderung ab. Dies können beispielsweise eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, der Beschluss eines Gerichts oder eine Sterbeurkunde sein.
- Urkunden über die jeweilige Änderung sind immer in Kopie mit einzureichen.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Änderungsmitteilung Anschrift oder Kontaktdaten:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- SEPA-Lastschriftmandat Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift vom Bankkonto/Postgirokonto:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Änderungsmitteilung Bankverbindung (nur für Selbstzahler):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Mitteilung über das Vorliegen einer Elterneigenschaft:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie sind in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig.
Rechtsgrundlage(n)
- § 36a Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 11 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Zweite Verordnung über die Erfassung von Daten für die Träger der Sozialversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit (Zweite Datenerfassungs-Verordnung 2. DEVO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Nicht alle Änderungen in den persönlichen Daten haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie dem Bescheid entnehmen, wie Sie Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der KSK mit, welche Änderungen sich in Ihren persönlichen Daten ergeben haben:
- Auf der Internetseite der KSK können Sie prüfen, ob ein Mitteilungsformular für Ihre Änderung vorgesehen ist.
- Sollte ein Mitteilungsformular vorhanden sein, füllen Sie das entsprechende Formular bitte als PDF aus und drucken es aus.
- Sollte kein Mitteilungsformular vorhanden sein, teilen Sie Ihre Änderungen bitte formlos mit.
- Fügen Sie Ihrer Mitteilung gegebenenfalls bitte Kopien der Nachweise über die Änderung bei.
- Senden Sie alles zusammen an die KSK.
- Die KSK prüft Ihre Angaben und aktualisiert Ihren Datenbestand.
- Je nach Art der Änderung erhalten Sie ggf. eine schriftliche Bestätigung über die Änderung.
- Sollten Fragen bestehen oder Nachweise benötigt werden, setzt sich die KSK gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung.
Fristen
Bitte teilen Sie die Änderung möglichst unverzüglich mit.
Der Eintritt der Elterneigenschaft ist innerhalb von 3 Monaten zu melden.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Wochen.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
- Informationen und Formulare auf der Internetseite der Künstlersozialkasse:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16.11.2021
Geändert am 08.05.2023
Stichwörter
SEPA, Kontaktdaten, Elterneigenschaft, Adresse, Adoption, Einzugsermächtigung, persönliche Daten, Bankverbindung ändern, Anschrift, Pflegschaft, Kind, korrigieren, Neue Bankverbindung, Lastschriftmandat, KSK, Geburt, ändern, Umzug, anpassen, Künstlersozialkasse, Namensänderung