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    Auslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse melden

    Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.

    Beschreibung

    In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

    Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse (KSK) Ihre Versicherung überprüfen.

    Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werfttor 1
      Linie:
      • Bus: Linie 5
    • Haltestelle: Peterstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 111
      • Bus: Linie 219
    • Haltestelle: Werfttor 1 (über ZOB)
      Linie:
      • Bus: Linie 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    • Vertragsunterlagen:
      • Aus den Unterlagen sollte die Tätigkeit und der Zeitraum der Auslandstätigkeit hervorgehen.
    • Reiseunterlagen:
      • Sie können eine Alternative zu den Vertragsunterlagen sein, um den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes oder der Auslandstätigkeit nachzuweisen.
    • Entscheidung zum Versicherungsstatus der Krankenkasse oder der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
    • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen aktuell über die KSK versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt sein und Ihren Wohn- und/oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Nicht alle Auslandsaufenthalte haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn ein Auslandsaufenthalt mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Es fallen keine Kosten für Sie an. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt oder eine Tätigkeit im Ausland planen, teilen Sie der KSK den Zeitraum und den Grund für Ihren Auslandsaufenthalt mit.
     

    • Besuchen Sie die Internetseite der KSK und füllen Sie das Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" aus.
    • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es mit den erforderlichen Unterlagen über den Auslandsaufenthalt an die KSK.
    • Beantworten Sie Rückfragen bitte umgehend.
    • Sollten Sie eine Aufforderung erhalten, Ihren Auslandsaufenthalt auch noch bei anderen Stellen zu melden, erledigen Sie dies bitte unverzüglich.
    • Unter Umständen erhalten Sie ein Anhörungsschreiben, das Sie über die Auswirkungen Ihres Auslandsaufenthaltes informiert.
    • Sollte die darin geschilderte Situation nicht korrekt sein oder sollten Sie auf fehlende Unterlagen hingewiesen werden, reichen Sie die Unterlagen oder entsprechende Angaben umgehend nach.
    • -Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung über Ihren Versicherungsstatus.

    Fristen

    Teilen Sie der KSK Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 8 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16.11.2021

    Geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Auslandsreise, Versicherung im Ausland, Künstlersozialkasse, Arbeiten im Ausland, Urlaub im Ausland, Auslandsaufenthalt, Auslandssemester, Weltreise, KSK, Ausstellung im Ausland, Entsendung, Ausstrahlung, Auslandsstipendium, Tournee