Post- oder Kuriersendung bis EUR 150,00 beim Zoll anmelden
Wenn Sie Waren in Sendungen bis EUR 150,00 in Deutschland anmelden möchten, können Sie eine vereinfachte elektronische Zollanmeldung nutzen.
Beschreibung
Für Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150,00 besteht in der Regel Zollfreiheit. Die Sendung kann dann ohne entsprechende Zollabgaben aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden, das heißt aus einem Land außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union. In der Regel wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Sie müssen die Sendung elektronisch beim Zoll anmelden. Dafür gibt es eine Zollanmeldung, bei der weniger Angaben als in einer Einzelzollanmeldung nötig sind .
Die Regelungen zur Anmeldung gelten gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie betreffen Waren in Sendungen
- per Post,
- per Kurier und
- Beförderungen von anderen Dienstleistungsunternehmen,
die vom Empfänger oder einem Vertreter angemeldet werden.
Bei der Wertgrenze von EUR 150,00 ist der Betrag maßgeblich, der tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Wenn im Endbetrag der Rechnung zum Beispiel Versandkosten enthalten sind, die nicht getrennt ausgewiesen sind, zählen diese mit.
Für bestimmte Waren müssen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern gezahlt werden. Diese Waren müssen Sie mit einer Einzelzollanmeldung beim Zoll anmelden:
- Alkohol und alkoholische Getränke
- Tabak und Tabakwaren
- Parfüms und Eau de Toilette
Ausnahmen sind möglich bei Geschenksendungen unter 45 Euro bis zu einer bestimmten Menge solcher Waren. Diese müssen in der Regel nicht mit einer elektronischen Zollanmeldung beim Zoll angemeldet werden.
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Hausanschrift
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: 08:00 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 17:00 Uhr Freitag: 08:00 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)
Fax: +49 351 44834-590
Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)
Adresse
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Anrufzeiten: Montag 08:00 Uhr 17:00 Uhr Dienstag 08:00 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 17:00 Uhr Freitag 08:00 17:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 22899 680-187584
Telefon Festnetz: +49 351 44834-555
Telefon Festnetz: +49 800 80075-452
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen auf Nachfrage durch den Zoll gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen einreichen, zum Beispiel:
- Rechnung
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: für die Zollanmeldung nein, gegebenenfalls für Beschau oder Abholung der Sendung
- Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine Sendung von geringem Wert im Sinne des Zollrechts.
- Die Waren in der Sendung sind zollfrei und unterliegen keiner Verbrauchsteuer.
- Die Waren in der Sendung unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 143a Delegierte Verordnung (2015/2446/EU) mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Artikel 23 Absatz 1, Artikel 25 und Artikel 27 Verordnung (1186/2009/EG) über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Einspruch.
-
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Rechtsbehelf im Steuerbescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
- Die Zollanmeldung können Sie online im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung vornehmen:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal auf und melden Sie sich an.
- Rufen Sie den Menüpunkt "Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen" (IPK) auf und füllen Sie die Anmeldung aus.
- Senden Sie die Anmeldung ab.
- Ihre Anmeldung wird geprüft.
- Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung oder eine Nachricht in Ihr Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal.
Fristen
Falls eine besondere Frist, zum Beispiel Lagerdauer bei einer Zollstelle zu beachten ist, werden Sie gesondert informiert.
Bearbeitungsdauer
- in der Regel 15 Minuten bei automatisierter Bearbeitung.
Kosten
Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen, gegebenenfalls entstehen für die Zustellung der Sendung zusätzliche Kosten.
Weitere Informationen
- Informationen zu Post- oder Kuriersendungen und Internetbestellungen auf der Internetseite der Generalzolldirektion:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Abgabenrechner Zoll und Post der Generalzolldirektion:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 14.05.2021
Geändert am 27.09.2021
Stichwörter
Einfuhrzollanmeldung, Import, Einfuhrzoll, Importabfertigung, reduzierter Datensatz, Postsendung, ATLAS-IMPOST, Kuriersendung, reduzierter Datenkranz, Sendungen von geringem Wert, IPK, Zollanmeldung