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    Auskünfte von der Zollverwaltung erhalten

    Bei allgemeinen Fragen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts, zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder Fragen zu Online-Anwendungen des Zolls, können Sie Informationen von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung erhalten.

    Beschreibung

    Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Produkt, das Sie im Ausland gekauft haben, in Deutschland versteuern müssen? Sie haben eine Frage zur Kraftfahrzeugsteuer oder eine Anwenderfrage zu Online-Anwendungen des Zolls?

    In vielen Fällen können Sie von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung eine Auskunft erhalten.

    Viele hilfreiche Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Zollverwaltung.

    Über folgende Themenbereiche können Sie sich bei der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung informieren:

    • Einfuhren nach Deutschland
    • Ausfuhren aus Deutschland
    • Zolltarif
    • Verbrauchsteuern
    • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    • Kraftfahrzeugsteuer
    • Online-Anwendung des Zolls, zum Beispiel:
      • Bürger- und Geschäftskundenportal und darin angebotene Leistungen
      • Internetzollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr, Postsendungen)
      • ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) 
      • EMCS (Excise Movement and Control System)
      • goAML (Online-Portal für Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche)

    Bitte beachten Sie, dass die Zollverwaltung keine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen und die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden nicht beeinflussen kann.

    Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)

    Adresse

    Postfach

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 Uhr 17:00 Uhr Dienstag 08:00 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 17:00 Uhr Freitag 08:00 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 22899 680-187584

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-555

    Telefon Festnetz: +49 800 80075-452

    E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de

    Internet

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

    Adresse

    Postfach

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 17:00 Uhr Dienstag 08:00 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 17:00 Uhr Freitag 08:00 17:00 Uhr Live-Chat: Montag 09:00 15:30 Uhr Dienstag 09:00 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 15:30 Uhr Freitag 09:00 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 351 44834-590

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-550

    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Internet

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

    Adresse

    Postfach

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Carusufer 3 - 5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 17:00 Uhr Dienstag 08:00 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 17:00 Uhr Freitag 08:00 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 351 44834-590

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-530(Anfragen auf Englisch)

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    Internet

    ITZBund (Technische Fragen)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: rund um die Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 20971-545

    Fax: +49 22899 680-187584

    Telefon Festnetz: +49 800 8007-5451

    E-Mail: servicedesk@itzbund.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung der Generalzolldirektion bearbeitet keine Rechtsbehelfe. Anfragen mit entsprechendem Inhalt werden an die zuständige Stelle weitervermittelt.

    Verfahrensablauf

    Ihre Anfrage zu zoll- oder steuerrechtlichen Themen können Sie auf folgenden Wegen stellen: 

    • telefonisch, 
    • per E-Mail, 
    • per Chatbot oder 
    • schriftlich, zum Beispiel auf dem Postweg.

    Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll.

    Der Service Desk Zoll beantwortet Fragen zur Nutzung der Online-Anwendungen des Zolls.

    Allgemeine Fragen rund um die Kfz-Steuer beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer. Auf Anfrage per E-Mail sowie auf telefonische Anfrage kann diese auch einen ausgesetzten SEPA-Lastschrifteinzug reaktivieren.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei telefonischen Anfragen erteilt die Hotline der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung in der Regel sofort Auskunft. Auch die Chatbots erteilen Auskünfte sofort. Schriftliche Anfragen werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 07.12.2022

    Geändert am 28.12.2022

    Stichwörter

    Schwarzarbeit, Zolltarifauskunft, Verzollung, Einfuhr, Export, Zoll, Fachverfahren der Zollverwaltung, Verbrauchssteuer, Zolltarif, Warenursprung, Chatbot, Import, Auskünfte erhalten, Zollauskunft, Zollverwaltung, Ausfuhr