Waren bei Ausfuhr über das Internet beim Zoll anmelden
Wenn Sie Waren von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) ausführen, können Sie die Zollanmeldung unter bestimmten Voraussetzungen über das Internet erledigen.
Beschreibung
Wenn Sie grenzüberschreitend Waren handeln oder transportieren, müssen Sie besondere Regelungen beachten. Eine davon ist es, die Waren beim Zoll ordnungsgemäß anzumelden. Dazu ist eine elektronische Ausfuhranmeldung ab einem gewissen Warenwert oder einem bestimmten Handelsvolumen erforderlich. Die Zollanmeldung dient unter anderem der Überwachung der Ausfuhren (Exportkontrolle).
Ausfuhranmeldungen werden über ATLAS abgewickelt, das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungs-System". Dazu können Sie neben spezieller Software für das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr auch die Webanwendung "Internetausfuhranmeldung Plus" (IAA-Plus) nutzen. Mit IAA-Plus übermitteln Sie Ihre Anmeldung elektronisch mit einer Signatur. Diese Anmeldung erinnert an eine E-Mail, die über eine Schnittstelle automatisch zu generieren ist.
Die IAA Plus richtet sich an Unternehmen, die
- selten oder wenige Waren ausführen,
- Waren sehr häufig im vereinfachten Verfahren ausführen oder eine vereinfachte Ausfuhranmeldung abgeben,
- als Subunternehmen in direkter Vertretung eine vereinfachte Ausfuhranmeldung abgeben,
- keine eigene ATLAS-Software anschaffen können oder wollen,
- keinen ATLAS-Dienstleister und kein Zollbüro einschalten möchten.
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Hausanschrift
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: 08:00 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 17:00 Uhr Freitag: 08:00 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)
Fax: +49 351 44834-590
Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Internetausfuhranmeldung Plus des Zolles (IAA Plus):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie können IAA Plus nutzen, wenn Sie Unionswaren in die Ausfuhr überführen und eine Ausfuhranmeldung abgeben müssen.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 269 Unionszollkodex (UZK) (Verordnung 952/2013):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- in Verbindung mit Artikel 158 Unionszollkodex (UZK):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Einspruch
-
finanzgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Um eine Ausfuhr beim Zoll über IAA Plus anzumelden:
- Rufen Sie die Seite "Internetausfuhranmeldung Plus" auf.
-
Für die Anmeldung und die Signatur Ihrer Daten benötigen Sie
- die EORI-Nummer (TIN) und
- ein ELSTER-Zertifikat.
- Geben Sie die relevanten Daten zur Ausfuhr in die Maske ein.
- Dabei besteht die Möglichkeit, einzelne Daten zu speichern und später bis zum Überlassungszeitpunkt bei der Ausfuhr zu korrigieren. Es gibt keine Kontrolle, sodass Fehler gegebenenfalls erst beim Ausfuhrvorgang auffallen können.
Es gibt 2 Varianten beim Verfahrensablauf:
-
Das zweistufe Ausfuhrverfahren:
- Dabei melden Sie die Warenausfuhr über IAA-Plus beim Zoll an.
- Das zuständige Binnenzollamt übernimmt die Vorabfertigung beim Zoll oder auf Antrag ("Gestellung außerhalb des Amtsplatzes") in Ihrem Unternehmen und übermittelt Ihnen das Ausfuhrbegleitdokument.
- Die endgültige Zollabfertigung ist bei jedem Grenzzollamt der EU möglich, sofern dort das Ausfuhrbegleitdokument vorliegt.
- Nach Abfertigung erhalten Sie automatisch einen Ausgangsvermerk in Ihr IAA-Plus-Postfach.
-
Die vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung:
- Auch hier melden Sie die Ausfuhr über IAA-Plus dem Zoll.
- Die Freigabe der Lieferung erfolgt daraufhin unmittelbar durch das zuständige Binnenzollamt.
- Dabei findet eine elektronische Prüfung statt, ob Ihr Unternehmen für die Waren und das Empfängerland eine Bewilligung zur vereinfachten Ausfuhr erhalten hat.
-
Auch hier kann jedes EU-Grenzzollamt die Lieferung abfertigen und es folgt eine elektronische Bestätigung.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel in wenigen Minuten.
Kosten
Für die Verwendung von IAA Plus fallen für Sie keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Informationen zu Internetzollanmeldungen und IAA Plus auf der Internetseite der Generalzolldirektion:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Handbuch zum IAA Plus:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Kurzanleitung zum IAA Plus:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zur EORI-Nummer (TIN) auf der Internetseite des Zolles:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 21.05.2021
Geändert am 27.09.2021
Stichwörter
Ausfuhranmeldung, Internetausfuhranmeldung Plus, IAA Plus, Ausfuhr, ATLAS, Export, ATLAS-Ausfuhr