Leistungen bei Arbeitserprobung (Abklärung der beruflichen Eignung) BewilligungOnline erledigen

    Kostenübernahme bei Teilnahme an einer Arbeitserprobung oder Abklärung der beruflichen Eignung bekommen

    Damit Menschen mit Behinderungen Unterstützung bei der Arbeitsmarkt-Eingliederung bekommen können, muss unter Umständen vorab ihre berufliche Eignung festgestellt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt werden. Die Agentur für Arbeit übernimmt die individuellen Teilnahmekosten.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Mensch mit Behinderungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, kann die Bundesagentur für Arbeit Sie mit einer Reihe von Maßnahmen und Förderleistungen unterstützen. Welche Eingliederungsleistungen für Sie in Frage kommen, hängt unter anderem davon ab,

    • ob sich die Leistungen für Sie und Ihren konkreten Fall eignen, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern,
    • was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
    • welche Tätigkeiten Sie bisher ausgeübt haben und
    • wie sich der Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.

    Während Sie an einer beruflichen Eignungsabklärung oder an einer Arbeitserprobung (Diagnosemaßnahme) teilnehmen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit in dieser Zeit unter anderem Ihre

    • Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn Sie vorübergehend außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts untergebracht werden müssen,
    • Lehrgangskosten, Kosten für Prüfungen oder Lernmittel,
    • Reisekosten, wie Fahr, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für Sie und erforderlichenfalls für Ihre Begleitperson,
    • Kosten für eine Haushaltshilfe und
    • Kosten für die Kinderbetreuung.

    Darüber hinaus können Sie während dieser Zeit weiterhin Arbeitslosengeld bekommen. Übergangsgeld erhalten Sie nur dann, wenn Sie wegen Teilnahme an diesen Maßnahmen kein oder nur ein geringeres Arbeitsentgelt erzielen.

    Ob Sie an einer Diagnosemaßnahme teilnehmen müssen, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit im Einzelfall.

    Online-Dienst

    Berufliche Rehabilitation BA: Kostenübernahme bei Teilnahme an einer Arbeitserprobung bekommen

    ID: B100019_111359877

    Beschreibung

    Im Portal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen rund um Leistungen zur Teilhabe (am Arbeitsleben). Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin. Alle weiteren gegebenenfalls notwendigen Unterlagen werden Ihnen im Gespräch zur Verfügung gestellt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Behinderung und Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
    • Damit Sie die oben beschriebenen Leistungen bei Arbeitserprobung/Abklärung der beruflichen Eignung erhalten können, müssen Sie mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater die Teilnahme an einer durch die Agentur für Arbeit geförderten Diagnosemaßnahme vereinbart haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Damit Ihre Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Eignungsfeststellung oder Arbeitserprobung bezahlt werden können, müssen Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit abstimmen:

    • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in der Agentur für Arbeit.
    • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit.
    • In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Ihre berufliche Eignung abgeklärt werden muss oder ob Sie an einer Arbeitserprobung teilnehmen sollten.
    • Ist eine Eignungsfeststellung oder Arbeitserprobung (Diagnosemaßnahme) nötig, werden Sie bei einem Anbieter angemeldet, der die Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit umsetzt.
    • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können auch online die Unterlagen ausfüllen und erforderliche Nachweise hochladen.
    • Ihre Agentur für Arbeit entscheidet über Ihren Antrag. Sie erhalten dann einen Bescheid.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Monate (Bei Abgabe des Fragebogens vor Beginn der Maßnahme rund 1 Monat nach Beginn der Maßnahme; nach Beginn der Maßnahme rund 1 Monat.)

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Arbeitserprobung, Arbeitsprobe, Berufliche Rehabilitation, Behinderung, berufliche Eingliederung, Menschen mit Behinderungen, berufliche Eignung, Teilhabe, Diagnostik

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English