Förderung von Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen im Betrieb Bewilligung SGB III

    Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf bei der Agentur für Arbeit beantragen

    Wenn Ihre Beschäftigten wegen einer Behinderung besondere Unterstützung bei der Ausbildung oder im Beruf benötigen, können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Arbeitshilfen beantragen.

    Beschreibung

    Individuelle Arbeitshilfen unterstützen Menschen mit Behinderungen in Ausbildung oder Beruf. Die Agentur für Arbeit stimmt die Unterstützung mit Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Ihren Betrieb ab.

    Beispiele für Arbeitshilfen sind Auffahrtsrampen, sanitäre Einrichtungen oder Umbauten im Betrieb. Zu den Kosten der Arbeitshilfen zählen auch die erforderlichen Nebenkosten, zum Beispiel Planungskosten, Gebühren und Gutachterkosten. Nach einer Bezuschussung wird Ihr Betrieb Eigentümer der Arbeitshilfe.

    Die Agentur für Arbeit kann je nach Entscheidung die gesamten Kosten oder einen Teil der Kosten der Arbeitshilfe für Sie übernehmen.

    Förderungen von Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen sind Ermessenssache, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Zuständigkeit

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Kostenvoranschlag
    • Arbeits- oder Ausbildungsvertrag des Menschen mit Behinderungen
    • Rechnung (nachträglich nach Antragstellung einzureichen)

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Unter folgenden Voraussetzungen können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb erhalten:

    • Die Arbeitshilfe ist für eine dauerhafte Teilhabe des Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben erforderlich.
    • Sie müssen die Kosten für die Arbeitshilfe nicht selbst übernehmen. Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber für eine behindertengerechte Arbeitsstätte bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen mit Behinderungen zuständig.
    • Die Umsetzung der Arbeitshilfe wäre für Sie unzumutbar oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden.
    • Die Arbeitshilfe ist für einen behindertengerechten Arbeits- oder Ausbildungsplatz zusätzlich erforderlich.
    • Die Person, für die die Arbeitshilfe bestimmt ist, hat eine Behinderung oder ihr droht eine Behinderung.
    • Die Agentur für Arbeit ist für die Person mit (drohender) Behinderung die zuständige Rehabilitationsträgerin. Dies gilt meist bei Menschen vor der beruflichen Erstausbildung und wenn kein anderer Rehabilitationsträger (zum Beispiel Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Die Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf können Sie nur schriftlich beantragen:

    • Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Sofern bekannt, können Sie auch den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des betreffenden Menschen mit Behinderungen im Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit kontaktieren.
    • Gemeinsam können Sie besprechen, welche Arbeitshilfen in Frage kommen.
    • Die Antragsunterlagen bekommen Sie entweder per Post zugesandt oder persönlich ausgehändigt. Sofern Sie Fragen beim Ausfüllen der Anträge haben, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin.
    • Reichen Sie die Unterlagen mit den geforderten Nachweisen bei der Agentur für Arbeit ein.
    • Die Agentur für Arbeit prüft, ob der Mensch mit Behinderungen Eigentümer der Arbeitshilfe werden kann, damit er die Arbeitshilfe zum nächsten Arbeitsplatz/Arbeitgeber mitnehmen könnte.
      • In diesem Fall würde die Förderung der Arbeitshilfe an den Menschen mit Behinderungen erfolgen und mit diesem abgewickelt werden.
    • Die Agentur für Arbeit prüft den notwendigen Umfang der Arbeitshilfen. Sie prüft dabei auch, ob eventuell eine Besichtigung des Arbeitsplatzes nötig ist.
    • Sie bekommen einen vorläufigen schriftlichen Bescheid, ob die beantragte Hilfe bewilligt wird.
    • Bei einer Bewilligung schaffen Sie sich die Arbeitshilfen für Ihren Betrieb an und reichen die Rechnung bei der Agentur für Arbeit ein.
    • Zum Abschluss erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid über die konkrete Leistung.

    Fristen

    Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor Sie die Arbeitshilfe kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben oder die Aus- oder Umbauarbeiten beginnen.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 12 Wochen (Mehrere Wochen)

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    behindertengerecht, Arbeitsplatz, Auffahrtsrampe, Behindertentoilette, Zuschuss, Arbeitsagentur, Arbeitshilfen, Behinderung, Ausbildung, Arbeitgeberleistung, Behinderungen, Barrierefreiheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English