Kontakt aufnehmen zum Arbeitgeber-Service
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.
Beschreibung
Ihr Unternehmen ist auf der Suche nach neuem Personal oder möchte sich zu Personalfragen beraten lassen? Die Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen ein weites Spektrum an professionellen Dienstleistungen und unterstützt Sie bei der Suche nach Arbeitskräften und bei der Personalplanung in Ihrem Betrieb.
Kontaktieren können Sie den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit auf folgende Weise:
- persönliche Vorsprache bei der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
- per Post,
- Telefon-Hotline,
- Kontaktformular auf der Internetseite oder
- per E-Mail.
Folgende Dienstleistungsangebote bietet der Arbeitgeber-Service an:
- Marktkompetenz: Der Arbeitgeber-Service beobachtet und analysiert für Sie Marktveränderungen auf dem nationalen und regionalen Bewerber- und Arbeitsmarkt.
- Individuelle Beratung: Gemeinsam mit Ihnen stellt Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Dienstleistungsangebote zusammen und berät Sie zu Fragen rund um das Thema Personal.
- Vermittlung nach Maß: Sie bekommen geeignete Auszubildende oder Arbeitskräfte vermittelt entsprechend Ihren Anforderungen.
- Finanzielle Unterstützung: Sie können zum Beispiel bei der Einstellung oder Qualifizierung finanzielle Unterstützung bekommen.
- eService: Sie können die eServices nutzen, zum Beispiel zur Information oder Personalgewinnung unabhängig von Ort und Zeit.
Zuständige Stelle
- Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
- Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Kontaktformular des Arbeitgeber-Service:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 34 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 35 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
-
Sie erreichen den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit mittels
- persönlicher Vorsprache bei der örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
- Anschreiben per Post,
- Telefon-Hotline,
- Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit oder
- per E-Mail.
- Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Reaktion auf Ihr Anliegen.
- Ab der ersten Kontaktaufnahme steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung.
- Gemeinsam mit Ihnen findet diese Vermittlungs- und Beratungsfachkraft für Sie passende Dienstleistungen, vereinbart mit Ihnen das weitere Vorgehen und berät Sie zu Fragen rund um das Thema Personal.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Keine
Weitere Informationen
- Arbeitgeber-Service auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Broschüre zum Arbeitgeber-Service auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 27.08.2020
Geändert am 17.04.2023
Stichwörter
Personalplanung, Stellenangebot, Kontaktformular, Job-Portal, Arbeitskräfte, Arbeitgeber, Arbeitsangebot, Arbeitgeber-Hotline, Arbeitsmarktberatung, Arbeitnehmerqualifizierung, Arbeitsplatzangebot, Personalsuche, Bewerbersuche, Betriebliche Weiterbildung, Beschäftigtenqualifizierung, Jobbörse, Personalentwicklung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber-Service, Stellenanzeige, Personal