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    Unterstützung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen beantragen

    Wenn Sie als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die mindestens 2 Jahre lang arbeitslos sind und zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bekommen, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse beantragen.

    Beschreibung

    Als Arbeitgeber können Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart eröffnen.

    Ziel ist, dass Sie Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem Unternehmen beschäftigen.

    Das Jobcenter kann Ihnen dafür einen Teil Ihrer Lohnkosten in den ersten zwei Jahren erstatten und finanziert außerdem ein Coaching.

    Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre

    Das Jobcenter kann Ihnen 2 Jahre lang Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt

    • im 1. Arbeitsjahr 75 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und
    • im 2. Arbeitsjahr 50 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

    Die Förderung deckt mit einem pauschalierten Sozialversicherungsbeitrag auch die Absicherung Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters ab (außer: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung).

    Für Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekommen Sie keinen Zuschuss.

    Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)

    Darüber hinaus übernimmt das Jobcenter die Kosten für ein zweijähriges Coaching, dass Ihre vormals langzeitarbeitslosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags unterstützt. So können sich Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach langer Arbeitslosigkeit leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.

    Ihre geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen an diesem Coaching teilnehmen. Das Coaching kann grundsätzlich innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort stattfinden. In den ersten 6 Monaten der Förderung müssen Sie Ihre geförderte Mitarbeiterin oder Ihren geförderten Mitarbeiter für das Coaching von der Arbeit freistellen, beim Coaching während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Coachingbedarf wird individuell festgelegt. Ihre unternehmerischen Belange werden bei der Terminierung des Coachings berücksichtigt.

    Das Coaching wird so ausgestaltet, dass es auch die spezifischen Anforderungen berücksichtigt, die Sie beziehungsweise Ihr Betrieb an das Personal stellen. Die fachliche Einarbeitung ist jedoch nicht Inhalt des Coachings.

    Der Coach bindet Sie bei Bedarf ein und steht Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung, die die geförderte Mitarbeiterin beziehungsweise den geförderten Mitarbeiter betreffen.

    Gegebenenfalls kann auch eine berufliche Weiterbildung gefördert werden.

    Ob Sie die Förderung bekommen können, entscheidet allein Ihr zuständiges Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

    Online-Dienst

    Online-Antrag zur Förderung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes

    Beschreibung

    Den Förderantrag können Sie online stellen. Das Jobcenter stellt Ihnen den Online-Antrag in der Profilübersicht Ihres Benutzerkontos bereit. Ihnen wird zur Antragstellung ein PDF zur Verfügung gestellt, dass Sie ausfüllen und hochladen können. Des Weiteren können Sie erforderliche Dokumente (zum Beispiel den Arbeitsvertrag) hochladen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    normal

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Zuständigkeit

    Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Fax: +49 911 179-2123

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 18:00 Uhr Dienstag 08:00 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 18:00 Uhr Freitag 08:00 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefüllter Antrag
    • Arbeitsvertrag

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja 
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
      • zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Arbeitslosengeld II erhalten
      • seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sein und,
      • trotz der Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen haben.
    • Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
    • Sie müssen den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin für mindestens 2 Jahre anstellen.
    • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
      • Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
      • Sie jemanden einstellen möchten, der in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

    • Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder den Antrag online.
    • Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein.
    • Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
    • Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid.
    • Das Jobcenter vermittelt Ihrer beziehungsweise Ihrem Mitarbeiter das beschäftigungsbegleitende Coaching.

    Fristen

    Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angaben

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 17.08.2022

    Geändert am 15.09.2022

    Stichwörter

    Eingliederung, Arbeitgeberzuschuss, Coaching, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld II, Teilhabe, Weiterbildung, Teilhabechancengesetz, Beschäftigung, Jobcenter, Langzeitarbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, Arbeitsagentur, Lohnkosten, Arbeitsamt, Hartz IV