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    Einstiegsgeld beantragen

    Wenn Sie Arbeitslosengeld (ALG) II bekommen und Sie sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld erhalten.

    Beschreibung

    Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

    Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.

    Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt in der Regel circa 50 Prozent des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.

    Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:

    • Langzeitarbeitslose,
    • Alleinerziehende,
    • Migrantinnen und Migranten,
    • Ältere,
    • gesundheitlich Beeinträchtigte,
    • Frauen in PartnerBedarfsgemeinschaften.

    Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.

    Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

    Online-Dienst

    Online-Antrag der Bundesagentur für Arbeit für das Einstiegsgeld

    Beschreibung

    Kommt in Ihrem Fall eine Förderung in Frage, können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld online stellen. In diesem Fall wird der Online-Antrag auf Einstiegsgeld in Ihrem BA-Benutzerkonto für Sie freigeschaltet.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Zuständige Stelle

    Das für Ihren Wohnsitz zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder der Bundesagentur für Arbeit.

    Zuständigkeit

    Das für Ihren Wohnsitz zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder der Bundesagentur für Arbeit.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Fax: +49 911 179-2123

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 18:00 Uhr Dienstag 08:00 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 18:00 Uhr Freitag 08:00 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500

    Erforderliche Unterlagen

    Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:

    • Antrag auf Förderung
    • Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
    • aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan).
    • Kapitalbedarfs und Finanzierungsplan
    • Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
    • Gegebenenfalls Stellungnahme eines externen Dritten oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
      • Fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
    • Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
    • Gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
      • Unfallversicherung oder
      • Geschäftshaftpflicht oder
      • Eintragung in die Handwerksrolle

    Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:

    • Antrag auf Förderung
    • Kopie Ihres Arbeitsvertrags

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Arbeitslosengeld (ALG) II. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
    • Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
    • Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
    • Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
    • Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.

    Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbständigkeit/ Existenzgründung:

    • Positive Bewertung des Jobcenters über
      • Ihre persönliche Eignung,
      • die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbständigen Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:

    • Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
    • Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
    • Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
    • Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
    • Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
    • Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.

    Fristen

    Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Durchschnittlich 4 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 17.08.2022

    Geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Regelbedarf, Arbeitsaufnahme, Geschäftsidee, Unternehmensgründung, Arbeitslosengeld 2, Arbeitslosengeld II, Eingliederung, Hilfebedürftigkeit, ESG, Arbeitsmarkt, Existenzgründung, Start-up, Alg 2, leistungsberechtigt, Hartz IV, Einstiegsgeld, Selbständigkeit, ALG II