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    Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen übermitteln

    Sie haben ein Anliegen, das ein steuerliches Thema des Zolls betrifft und von dessen anderen Leistungen nicht umfasst ist? Dann können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag schriftlich stellen wollen, stehen Ihnen Formulare der Bundesfinanzverwaltung (FMS-Formulare) zu folgenden Themen zur Verfügung:

    • Steuerbürgen
    • Sicherungsübereignungsvertrag
    • Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige

    Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls stellen wollen, stehen Ihnen dort folgende Anträge zur Verfügung:

    • Sonstige Anträge und Mitteilungen (zum Beispiel für Akteneinsicht)
    • Steuerbürge

    Die Generalzolldirektion ist zuständig für:

    • die Zulassung von Steuerbürgen,
    • deren Änderung,
    • Erhöhung der Bürgschaftssumme und
    • Widerruf der Zulassung als Steuerbürge

    Wenn Ihr Anliegen ein allgemeines Thema hinsichtlich Steuerbürgen betrifft, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges überwachendes Hauptzollamt.

    Online-Dienst

    Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

    Beschreibung

    Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls bietet Ihnen die Möglichkeit, Anfragen und Anträge online zu stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

    Adresse

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Postfach

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: 08:00 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 17:00 Uhr Freitag: 08:00 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)

    Fax: +49 351 44834-590

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Generalzolldirektion (GZD), Herr Holger Jahn und Frau Emily Oldenburg-Preuß

    Adresse

    Hausanschrift

    Behlertstraße 3a / Haus

    14467 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-31164(Frau Emily Oldenburg-Preuß)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-31141(Herr Holger Jahn)

    E-Mail: DIIIA2.gzd@zoll.bund.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Generalzolldirektion ist für die Zulassung von Steuerbürgen, deren Änderung, Erhöhung der Bürgschaftssumme und den Widerruf der Steuerbürgenzulassung zuständig. Wenn Ihr Anliegen ein allgemeines Thema hinsichtlich Steuerbürgen betrifft, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges überwachendes Hauptzollamt.

    Erforderliche Unterlagen

    Ob Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja (teilweise)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Es gibt eine steuerliche Angelegenheit,

    • die Sie betrifft,
    • für die die Zollverwaltung zuständig ist,
    • für die in der Regel keine feste Form des Austauschs von Informationen und Nachrichten vorgegeben ist und
    • die nicht von anderen Leistungen des Zolls umfasst ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    Um Ihre Anfrage oder Ihren Antrag zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    per Post, Fax oder E-Mail:

    • Sie können in der Regel Ihre Anfrage oder Ihren Antrag formlos stellen.
    • Für die oben genannten Themen stehen Formulare bereit. Nutzen Sie diese, wenn sie für Ihren Fall relevant sind.
    • Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
    • Reichen Sie die Anfrage oder den Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt beziehungsweise der Generalzolldirektion ein.
    • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
    • Das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.

    Online:

    • Rufen Sie das Bürger und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
    • Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an.
      • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
    • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
    • Schicken Sie das Formular an das zuständige Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion.
    • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
    • Das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.

    Fristen

    Ob Fristen zu beachten sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

    Bearbeitungsdauer

    Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 11.10.2022

    Geändert am 12.10.2022

    Stichwörter

    Austausch von Sicherheiten, Wiedereinsetzung, Abtretung, Änderungsantrag, Änderung von SEPA-Mandaten, Verpfändung, Sonstige steuerliche Mitteilungen, Akteneinsicht, Haus- und Hobbybrauen, Sonstige steuerliche Anträge, Steuerbürgen, Vollmacht, Sicherungsübereignung, Fristverlängerung, Wiedereinsetzung vorigen Stand