Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen übermitteln
Sie haben ein Anliegen, das ein steuerliches Thema des Zolls betrifft und von dessen anderen Leistungen nicht umfasst ist? Dann können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag schriftlich stellen wollen, stehen Ihnen Formulare der Bundesfinanzverwaltung (FMS-Formulare) zu folgenden Themen zur Verfügung:
- Steuerbürgen
- Sicherungsübereignungsvertrag
- Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige
Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls stellen wollen, stehen Ihnen dort folgende Anträge zur Verfügung:
- Sonstige Anträge und Mitteilungen (zum Beispiel für Akteneinsicht)
- Steuerbürge
Die Generalzolldirektion ist zuständig für:
- die Zulassung von Steuerbürgen,
- deren Änderung,
- Erhöhung der Bürgschaftssumme und
- Widerruf der Zulassung als Steuerbürge
Wenn Ihr Anliegen ein allgemeines Thema hinsichtlich Steuerbürgen betrifft, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges überwachendes Hauptzollamt.
Online-Dienst
Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
substantiell
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Hausanschrift
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: 08:00 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 17:00 Uhr Freitag: 08:00 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)
Fax: +49 351 44834-590
Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
Generalzolldirektion (GZD), Herr Holger Jahn und Frau Emily Oldenburg-Preuß
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 303-31164(Frau Emily Oldenburg-Preuß)
Telefon Festnetz: +49 228 303-31141(Herr Holger Jahn)
E-Mail: DIIIA2.gzd@zoll.bund.de
Internet
Weitere Informationen
Die Generalzolldirektion ist für die Zulassung von Steuerbürgen, deren Änderung, Erhöhung der Bürgschaftssumme und den Widerruf der Steuerbürgenzulassung zuständig. Wenn Ihr Anliegen ein allgemeines Thema hinsichtlich Steuerbürgen betrifft, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges überwachendes Hauptzollamt.
Erforderliche Unterlagen
Ob Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja (teilweise)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Es gibt eine steuerliche Angelegenheit,
- die Sie betrifft,
- für die die Zollverwaltung zuständig ist,
- für die in der Regel keine feste Form des Austauschs von Informationen und Nachrichten vorgegeben ist und
- die nicht von anderen Leistungen des Zolls umfasst ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 109 Abgabenordnung (AO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 110 Abgabenordnung (AO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 244 Abgabenordnung (AO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 247 Abgabenordnung (AO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 46 Abgabenordnung (AO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 123 Abgabenordnung (AO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 80 Abgabenordnung (AO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 41 Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes (BierStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Einspruch
Verfahrensablauf
Um Ihre Anfrage oder Ihren Antrag zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:
per Post, Fax oder E-Mail:
- Sie können in der Regel Ihre Anfrage oder Ihren Antrag formlos stellen.
- Für die oben genannten Themen stehen Formulare bereit. Nutzen Sie diese, wenn sie für Ihren Fall relevant sind.
- Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
- Reichen Sie die Anfrage oder den Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt beziehungsweise der Generalzolldirektion ein.
- Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
- Das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.
Online:
- Rufen Sie das Bürger und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
-
Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
- Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
- Schicken Sie das Formular an das zuständige Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion.
- Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
- Das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.
Fristen
Ob Fristen zu beachten sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Bearbeitungsdauer
Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Informationen zu Themen der Zollverwaltung auf deren Internetseite:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 11.10.2022
Geändert am 12.10.2022
Stichwörter
Austausch von Sicherheiten, Wiedereinsetzung, Abtretung, Änderungsantrag, Änderung von SEPA-Mandaten, Verpfändung, Sonstige steuerliche Mitteilungen, Akteneinsicht, Haus- und Hobbybrauen, Sonstige steuerliche Anträge, Steuerbürgen, Vollmacht, Sicherungsübereignung, Fristverlängerung, Wiedereinsetzung vorigen Stand