Antrag auf Bestellung einer Steuerhilfsperson
Ihr Hauptzollamt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen, um hinsichtlich der Waren Ihres Unternehmens Tatsachen festzustellen, die zoll- oder verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind.
Beschreibung
Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, Steuerhilfspersonen zu bestellen. Steuerhilfspersonen können zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen., die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen.
Eine Steuerhilfsperson ermittelt für das Hauptzollamt zum Beispiel
-
Art und Beschaffenheit einer Ware, dazu zählt
- Menge,
- Gewicht oder
- Volumen einer Ware,
- überprüft die Unversehrtheit eines Zollverschlusses oder
- beaufsichtigt die Vernichtung von Waren.
Eine Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf zudem nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.
Eine Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens beziehungsweise ein unabhängiger Dritter sein.
Online-Dienst
Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
substantiell
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Hausanschrift
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: 08:00 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 17:00 Uhr Freitag: 08:00 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)
Fax: +49 351 44834-590
Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
ormlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
- Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) (Formular 3721):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) (Formular 3722):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Die Steuerhilfsperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie ist eine natürliche Person.
- Sie ist sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes.
-
Sie ist vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 217 Abgabenordnung (AO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Einspruch
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson kann formlos erfolgen:
Per Post oder Fax:
- Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen.
- Nutzen Sie das Suchfeld und suchen Sie dort das entsprechende Formular.
- Laden Sie das Formular 3721 "Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und füllen Sie es aus.
- Laden Sie das Formular 3722 "Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und lassen Sie es durch die gewünschte Steuerhilfsperson ausfüllen.
- Reichen Sie den formlosen Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt ein und fügen Sie die ausgefüllten Formulare bei.
- Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt.
Online:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
- Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
- Füllen Sie das Formular aus und versenden Sie es elektronisch an das zuständige Hauptzollamt.
-
Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die konkrete Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls und der Situation am jeweiligen Hauptzollamt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Die zu bestellende Person muss sich gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen und Einsicht in ihr Führungszeugnis gewähren.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen über den Zoll auf der Internetseite der Zollverwaltung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 20.12.2022
Geändert am 16.01.2023
Stichwörter
Bestellung, Steuerliche Pflichten erfüllen, Vertretung, Steuerhilfsperson, Besteuerungsverfahren