Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer für das IT-Verfahren EMCS zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung (IEA) erfassen oder ändern lassen
Wenn Sie Ihre Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung eintragen oder ändern lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Generalzolldirektion stellen.
Beschreibung
Wenn Sie Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Waren oder Schaumwein beziehungsweise Schaumweinzwischenerzeugnisse zum Beispiel innerhalb Deutschlands oder in einen anderen europäischen Mitgliedstaat unter Steueraussetzung befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Zudem ist eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS) notwendig. Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.
Im EMCS werden dafür Ihre Daten, beispielsweise Ihre Steuernummer beziehungsweise Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer ID) hinterlegt.
Wenn Sie eine neue Steuernummer oder Steuer-ID in die Stammdaten eintragen lassen wollen oder den Eintrag ändern möchten, müssen Sie dafür einen Antrag beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion stellen.
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Hausanschrift
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: 08:00 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 17:00 Uhr Freitag: 08:00 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)
Fax: +49 351 44834-590
Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)
Adresse
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Anrufzeiten: Montag 08:00 Uhr 17:00 Uhr Dienstag 08:00 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 17:00 Uhr Freitag 08:00 17:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 22899 680-187584
Telefon Festnetz: +49 351 44834-555
Telefon Festnetz: +49 800 80075-452
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de
Internet
Generalzolldirektion (GZD), Direktion II Stammdatenmanagement
Adresse
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Kontakt
Fax: +49 35144834 449
E-Mail: emcs.stammdaten@zoll.de
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Antrag auf Erfassung/ Änderung der Steuernummer/Steuer-Identifikations-nummer für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA) (Formular 033087):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- Sie befördern Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol oder Schaumwein beziehungsweise Schaumweinzwischenerzeugnisse unter Steueraussetzung.
- Sie wollen sich zur Nutzung der Internet- EMCS-Anwendung anmelden beziehungsweise sind bereits registriert und wollen Ihre hinterlegte Steuernummer oder Steuer-ID ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Biersteuergesetz (BierStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 16 Biersteuerverordnung (BierStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 13 Alkoholsteuergesetz (AlkStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 28 Alkoholsteuerverordnung (AlkStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 3 Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 10 Tabaksteuergesetz (TabStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 16 Tabaksteuerverordnung (TabStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9d Energiesteuergesetz (EnergieStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 28a Energiesteuerverordnung (EnergieStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht möglich.
Verfahrensablauf
Für die Erfassung oder Änderung der Steuernummer beziehungsweise Steuer-ID in EMCS müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:
-
Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie folgenden Antrag herunter:
- Antrag auf Erfassung/ Änderung der Steuernummer/Steuer-Identifikationsnummer für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA) (Formular 033087)
- Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie Ihn und senden Sie ihn an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
-
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Erfassung beziehungsweise Änderung Ihrer Steuernummer oder Steuer-ID.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen
- Informationen über das IT Verfahren EMCS auf der Internetseite der Zollverwaltung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 21.06.2021
Stichwörter
Steuer-ID, Steuernummer, EMCS, Steuerlager, Steueridentifikationsnummer, Einfuhr, Erfassung, Beförderung unter Steueraussetzung, Ausfuhr, unversteuert, Änderung