Als IT-Dienstleister Stammdaten in EMCS erfassen oder ändern lassen
Wenn Sie als IT-Dienstleister für Wirtschaftsbeteiligte den Nachrichtenaustausch in EMCS durchführen wollen, müssen Sie sich registrieren lassen. Zur erstmaligen Erfassung oder Änderung Ihrer Stammdaten in EMCS müssen Sie einen Antrag bei der Generalzolldirektion stellen.
Beschreibung
Wenn Wirtschaftsbeteiligte unversteuerte Erzeugnisse, zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Waren, Tabakwaren oder Energieerzeugnisse, befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS). Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.
IT-Dienstleister können für Wirtschaftsbeteiligte den EMCS-Nachrichtenaustausch durchführen. Um als IT-Dienstleister an EMCS teilnehmen zu können, müssen Sie zuvor Ihre Stammdaten (unter anderem Name, Adresse, Ansprechpartner) bei der Generalzolldirektion, Direktion II - Stammdatenmanagement hinterlegen. Bei einem Neuantrag erhalten Sie von dort die IT-Dienstleister-Identifikationsnummer. Sie können die Stammdaten mit demselben Antrag auch ändern lassen.
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Hausanschrift
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: 08:00 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 17:00 Uhr Freitag: 08:00 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)
Fax: +49 351 44834-590
Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)
Adresse
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Anrufzeiten: Montag 08:00 Uhr 17:00 Uhr Dienstag 08:00 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 17:00 Uhr Freitag 08:00 17:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 22899 680-187584
Telefon Festnetz: +49 351 44834-555
Telefon Festnetz: +49 800 80075-452
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de
Internet
Generalzolldirektion (GZD), Direktion II Stammdatenmanagement
Adresse
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Kontakt
Fax: +49 35144834 449
E-Mail: emcs.stammdaten@zoll.de
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Antrag auf Erfassung bzw. Änderung von IT-Dienstleister-Stammdaten (Formular 033083):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- Sie sind IT-Dienstleister und führen für Wirtschaftsbeteiligte den EMCS-Nachrichtenaustausch durch.
-
Sie wollen Ihre Stammdaten im EMCS eintragen beziehungsweise ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nummer 684/2009 (EMCS-DVO) der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2008 /118/EG des Rates in Bezug auf die EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 Biersteuergesetz (BierStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 16 Biersteuerverordnung (BierStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 13 Alkoholsteuergesetz (AlkStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 28 Alkoholsteuerverordnung (AlkStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 10 Tabaksteuergesetz (TabStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 16 Tabaksteuerverordnung (TabStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9d Energiesteuergesetz (EnergieStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 28a Energiesteuerverordnung (EnergieStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Rechtsbehelfes nicht möglich.
Verfahrensablauf
Für die Erfassung oder Änderung der Stammdaten in EMCS müssen Sie als IT-Dienstleister einen schriftlichen Antrag stellen:
-
Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie folgenden Antrag herunter:
- Antrag auf Erfassung bzw. Änderung von IT-Dienstleister-Stammdaten (Formular 033083)
- Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Erfassung beziehungsweise Änderung Ihrer Stammdaten. Wenn es sich um einen Antrag auf erste Registrierung als IT-Dienstleister handelt, wird Ihnen die IT-Dienstleister-Identifikationsnummer mitgeteilt.
- Die Hinterlegung der Teilnehmerdaten (unter anderem Netzanbindung, Nachrichtengruppen) ist separat zu beantragen.
- Wirtschaftsbeteiligte, für die Sie als IT-Dienstleiter auftreten sollen, müssen dies mit dem Formular 033094 beantragen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen
- Informationen zum IT-Verfahren EMCS auf der Internetseite der Zollverwaltung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 21.06.2021
Stichwörter
EMCS, Änderung, Einfuhr, Beförderung unter Steueraussetzung, Stammdaten, Ausfuhr, Steuerlager, IT-Dienstleister, Erfassung