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    Drehbücher für den Deutschen Drehbuchpreis vorschlagen

    Reichen Sie Ihr für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagenes Drehbuch ein

    Beschreibung

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Drehbuchpreis. Für den Deutschen Drehbuchpreis nominiert die Jury Deutscher Drehbuchpreis jährlich bis zu 3 Drehbücher.

    Von der Jury Deutscher Drehbuchpreis nominierte Drehbücher bekommen eine Prämie von EUR 5.000.
    Das beste Drehbuch wird

    • mit dem Deutschen Drehbuchpreis in Gold und
    • einer Prämie in Höhe von EUR 10.000 ausgezeichnet.

    Die Prämie bekommt der Autor / die Autorin des Drehbuchs.

    Ihr von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagenes Drehbuch reichen Sie schriftlich und per E-Mail beim Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.

    Hinweis zu weiteren Fördermöglichkeiten:

    Ausgezeichnete Autoren / Autorinnen können auf Antrag zusätzlich bis zu EUR 20.000 für die Fortentwicklung des ausgezeichneten Drehbuchs bekommen.
     

    Ansprechpartner

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 35 Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Potsdamer Platz 1

    10785 Berlin

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18681-43116

    E-Mail: k35@bkm.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BKM

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Bewerbung müssen Sie einreichen:

    • Anonymisierte, aktuellste Fassung Ihres Drehbuchs mit Titelblatt in deutscher Sprachfassung (ohne Angaben zur Autorschaft)
    • Anonymisiertes, maximal zweiseitiges Informationsblatt ohne Angaben zur Autorenschaft, bestehend aus
      • einer kurzen Synopsis,
      • einer Übersicht über Ort und Zeit der Handlung sowie
      • einer bündigen Charakterisierung der Protagonisten
    • Separates Dokument mit
      • Namen,
      • Kontaktdaten und
      • Vita der Autorin/des Autors,
      • gegebenenfalls Angaben zur Produktionsfirma
    • ein unterzeichnetes Exemplar des Ihnen durch BKM zugesandten Merkblattes
       

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

    • Filmfördereinrichtungen der Länder
    • Filmförderungsanstalt (FFA)
    • Kuratorium junger deutscher Film
    • Drama Department der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
    • Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD)
    • Verband der Deutschen Bühnen- und Medienverlage e.V. (VDB)
    • Verband für Film- und Fernsehdramaturgie e.V. (VeDRA)
    • Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA)

    Weitere Voraussetzungen:

    • das Drehbuch muss in den zwei Kalenderjahren vor der Preisvergabe fertig gestellt worden sein
    • mit der Verfilmung des Drehbuchs darf frühestens im Jahr der Preisverleihung begonnen werden
    • das Drehbuch darf nicht in der Vergangenheit für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen worden sein
    • das Drehbuch muss der Jury gezeigt werden dürfen
    • der Autor/die Autorin muss ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben
    • das Drehbuch muss in deutscher Sprache verfasst sein
    • es können nur Drehbücher für Kinospielfilme eingereicht werden
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihr Drehbuch für den Deutschen Drehbuchpreis schriftlich und per E-Mail bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen.

    • Das Fachreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erfragt Vorschläge zum Deutschen Drehbuchpreis bei den hierfür berechtigten Institutionen
    • Sie erhalten auf Grundlage der eingereichten Vorschläge ein Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, um sich am Verfahren zu beteiligen
    • Stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen.
    • Schicken Sie die schriftlichen Unterlagen in einfacher Ausfertigung per Post (nicht mit fester Ring-oder Leimbindung) an das Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
    • Schicken Sie die Unterlagen zusätzlich als separate PDF-Dokumente per E-Mail an die BKM ( drehbuch@bkm.bund.de ).
    • Die Jury des Deutschen Drehbuchpreises berät über die eingereichten Buchvorschläge. Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jury.
    • Die Bekanntgabe der Nominierungen erfolgt über eine Pressemitteilung sowie postalisch.
    • Danach erhalten Sie eine postalische Einladung zur Preisverleihung.
    • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verkündet den/die Preisträger/in bei einer Preisverleihung im Februar.
    • Während der Preisverleihung bekommt der/die Autor/in des Drehbuchs die Auszeichnung überreicht
       

    Fristen

    • Einreichen der Drehbücher bis Anfang Juli eines Jahres
    • Frist wird mit Anschreiben der BKM an Autoren bekanntgegeben
       

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Vorschlags etwa 7 Monate von der Ausschreibung im Mai bis zur Preisverleihung im Februar

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 24.06.2021

    Geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

    Deutscher Drehbuchpreis, Filmpreis, Drehbuchautorin, Drehbuchautor, BKM, Drehbuchförderung, Drehbuchpreis, Drehbuch