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    Meldung nach der Fahrzeuglieferungsmeldepflichtverordnung i.V. mit §18c UStG (MELK) Durchführung

    Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union melden

    Wenn Sie neue Fahrzeuge aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an einen Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) liefern, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Hintergrund für dieses Meldeverfahren ist, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an

    • Privatpersonen,
    • nicht unternehmerisch tätige Personenvereinigungen und
    • Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen

    im Bestimmungsland versteuert werden müssen. Das Meldeverfahren und der damit einhergehende Informationsaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt dies sicher.
    Sie müssen die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und grundsätzlich elektronisch im Elster-Portal  oder BZStOnline-Portal (BOP) abgeben. Fahrzeuglieferer, die keine Unternehmen sind, können die Meldung auch schriftlich abgeben.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 406-2661

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Meldung Fahrzeuglieferung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2

    66740 Saarlouis

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 4061255

    Fax: +49 228 4063801

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare: ja 
    • Onlineverfahren möglich: ja 
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Meldungen müssen abgeben:

    • Unternehmer i. S. d. § 2 UStG und
    • Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG
      • Fahrzeuglieferer ist, wer ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelangt, wenn dieser nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie sind im Elster-Portal  oder BZStOnline-Portal (BOP) registriert und besitzen ein Elster- oder BOP-Zertifikat

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • finanzgerichtliche Klage
    • Einspruch

    (kommt nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihre Meldung grundsätzlich elektronisch im Elster-Portal oder BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Fahrzeuglieferer, die keine Unternehmer sind, können Ihre Meldung auch schriftlich abgeben.
    Elektronisches Verfahren über das Elster-Portal:

    • Sie müssen sich zunächst im Elster-Portal registrieren. 
    • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
    • Aktivieren Sie Ihr Elster-Konto (Mein ELSTER) mit den zugesendeten Daten. Sie erhalten anschließend ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem Konto einloggen.Im Bereich "Umsatzsteuer" des Elster-Portals finden Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es ab. 

    Elektronisches Verfahren über das BOP:

    • Für das Login in das BOP brauchen Sie ein Zertifikat. Hinweis: Wenn Sie bereits ein Elster-Zertifikat besitzen, können Sie dieses für den Login im BOP benutzen.
    • Zum Erhalt eines Zertifikats ist die Registrierung im ElsterPortal notwendig.
    • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
    • Aktivieren Sie Ihr Elster-Konto mit den zugesendeten Daten. Sie erhalten anschließend ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem Konto im Elster-Portal und BOP einloggen.Rufen Sie den Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK) auf der Internetseite des BZSt auf. 
    • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. Senden Sie den Antrag per Post an das BZSt.
    • Das BZSt informiert Sie per Post über die Zulassung zur elektronischen Übermittlung der Meldung.
    • Im Bereich "Umsatzsteuer" im BOP finden Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es ab.

    Optionales schriftliches Verfahren (nur für Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG):

    • Rufen Sie auf der Internetseite des BZSt das Formular zur Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf.
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular per Post an das BZSt.

    Fristen

    • Abgeben der Meldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Lieferung ausgeführt wurde

    Bearbeitungsdauer

    • für die Registrierung im Elster-Portal/BOP: circa 2 Wochen
    • für die Zulassung zur Nutzung des BOP zur elektronischen Übermittlung der Meldung: circa 1-2 Wochen

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 27.11.2020

    Geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    MELK, Europäische Union, Bundeszentralamt für Steuern, Fahrzeuglieferung, BZSt, FzgLiefgMeldV, Elster-Portal, Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung, Meldepflicht, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, BZStOnline-Portal, USt-IdNr., BOP, EU-Mitgliedstaat, Fahrzeuglieferer