Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union melden
Wenn Sie neue Fahrzeuge aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an einen Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) liefern, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Hintergrund für dieses Meldeverfahren ist, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an
- Privatpersonen,
- nicht unternehmerisch tätige Personenvereinigungen und
- Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen
im Bestimmungsland versteuert werden müssen. Das Meldeverfahren und der damit einhergehende Informationsaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt dies sicher.
Sie müssen die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und grundsätzlich elektronisch im Elster-Portal oder BZStOnline-Portal (BOP) abgeben. Fahrzeuglieferer, die keine Unternehmen sind, können die Meldung auch schriftlich abgeben.
Zuständigkeit
- Kontaktformular für Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflicht (MELK) auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 228 406-2661
Telefon Festnetz: +49 228 406-0
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
Internet
Stichwörter
BZSt
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Meldung Fahrzeuglieferung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 4061255
Fax: +49 228 4063801
Internet
Erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Elster-Portal:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- BZSt-Online-Portal (BOP):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Antrag zur Nutzung des BZStOnline-Portals zur authentifizierten elektronischen Übermittlungen von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Meldungen müssen abgeben:
- Unternehmer i. S. d. § 2 UStG und
-
Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG
- Fahrzeuglieferer ist, wer ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelangt, wenn dieser nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist
Weitere Voraussetzungen:
- Sie sind im Elster-Portal oder BZStOnline-Portal (BOP) registriert und besitzen ein Elster- oder BOP-Zertifikat
Rechtsgrundlage(n)
- §18c Umsatzsteuergesetz (UStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- finanzgerichtliche Klage
- Einspruch
(kommt nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden)
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Meldung grundsätzlich elektronisch im Elster-Portal oder BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Fahrzeuglieferer, die keine Unternehmer sind, können Ihre Meldung auch schriftlich abgeben.
Elektronisches Verfahren über das Elster-Portal:
- Sie müssen sich zunächst im Elster-Portal registrieren.
- Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
- Aktivieren Sie Ihr Elster-Konto (Mein ELSTER) mit den zugesendeten Daten. Sie erhalten anschließend ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem Konto einloggen.Im Bereich "Umsatzsteuer" des Elster-Portals finden Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es ab.
Elektronisches Verfahren über das BOP:
- Für das Login in das BOP brauchen Sie ein Zertifikat. Hinweis: Wenn Sie bereits ein Elster-Zertifikat besitzen, können Sie dieses für den Login im BOP benutzen.
- Zum Erhalt eines Zertifikats ist die Registrierung im ElsterPortal notwendig.
- Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
- Aktivieren Sie Ihr Elster-Konto mit den zugesendeten Daten. Sie erhalten anschließend ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem Konto im Elster-Portal und BOP einloggen.Rufen Sie den Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK) auf der Internetseite des BZSt auf.
- Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. Senden Sie den Antrag per Post an das BZSt.
- Das BZSt informiert Sie per Post über die Zulassung zur elektronischen Übermittlung der Meldung.
- Im Bereich "Umsatzsteuer" im BOP finden Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es ab.
Optionales schriftliches Verfahren (nur für Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG):
- Rufen Sie auf der Internetseite des BZSt das Formular zur Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf.
- Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular per Post an das BZSt.
Fristen
- Abgeben der Meldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Lieferung ausgeführt wurde
Bearbeitungsdauer
- für die Registrierung im Elster-Portal/BOP: circa 2 Wochen
- für die Zulassung zur Nutzung des BOP zur elektronischen Übermittlung der Meldung: circa 1-2 Wochen
Kosten
Keine
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zur Meldung von Fahrzeuglieferungen auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Benutzerleitfaden Elster-Portal auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Benutzerleitfaden zum BZStOnline-Portal (BOP) auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anleitung zur Registrierung im BOP auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 27.11.2020
Geändert am 08.05.2023
Stichwörter
MELK, Europäische Union, Bundeszentralamt für Steuern, Fahrzeuglieferung, BZSt, FzgLiefgMeldV, Elster-Portal, Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung, Meldepflicht, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, BZStOnline-Portal, USt-IdNr., BOP, EU-Mitgliedstaat, Fahrzeuglieferer