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    Umsatzsteuer Befreiung nach § 4 Nr. 11b UStG für Post-UniversaldienstleistungenOnline erledigen

    Bescheinigung für Post-Universaldienstleister beantragen

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,

    • fördert Post-Universaldienstleistungen und
    • stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.

    Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:

    • Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
    • Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
    • Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
    • Einschreib und Wertsendungen.

    Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

    Online-Dienst

    BZSt-Online-Portal (BOP)

    Beschreibung

    Das BOP bietet Ihnen die Möglichkeit, Dokumente digital einzureichen, die nötig sind, um eine Bescheinigung zu erhalten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St III 9

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 15:00 Uhr Dienstag 07:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 15:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 4063873

    Fax: +49 228 4063801

    E-Mail: PUDL@bzst.bund.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Verpflichtungserklärung
    • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbietet

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:

    • unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
    • die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
    • Senden Sie die Unterlagen zusammen mit dem Antrag an das BZSt:
      • unterschrieben per Post oder
      • online über das BOP (persönliches Zertifikat erforderlich)
    • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
    • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28.02.2023

    Geändert am 06.03.2023

    Stichwörter

    Steueramt, Umsatzsteuerbefreiung, Post-Universaldienstleistung, Postdienst, Bundeszentralamt für Steuern, Post-Universaldienstleister, BZSt, Steuerbefreiung, Bescheinigung