Bescheinigung für Post-Universaldienstleister beantragen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Beschreibung
Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,
- fördert Post-Universaldienstleistungen und
- stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.
Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:
- Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
- Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
- Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
- Einschreib und Wertsendungen.
Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Online-Dienst
BZSt-Online-Portal (BOP)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
substantiell
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St III 9
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 15:00 Uhr Dienstag 07:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 15:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 4063873
Fax: +49 228 4063801
E-Mail: PUDL@bzst.bund.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Verpflichtungserklärung
- Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbietet
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:
- unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
- die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Nummer 11b Umsatzsteuergesetz (UStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1.Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 11 Postgesetz (PostG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
-
Senden Sie die Unterlagen zusammen mit dem Antrag an das BZSt:
- unterschrieben per Post oder
- online über das BOP (persönliches Zertifikat erforderlich)
- Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
- Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
3 bis 4 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Informationen zur Steuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen ab dem 1. Juli 2010 auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zum Beschluss der Umsetzung der Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 28.02.2023
Geändert am 06.03.2023
Stichwörter
Steueramt, Umsatzsteuerbefreiung, Post-Universaldienstleistung, Postdienst, Bundeszentralamt für Steuern, Post-Universaldienstleister, BZSt, Steuerbefreiung, Bescheinigung