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    Wirtschafts-Identifikationsnummer Mitteilung

    Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen

    Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.

    Beschreibung

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.

    Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.

    Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.

    Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

    Hinweis:
    Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.
     

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 406-2661

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St III 1

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-3801

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
     

    Voraussetzungen

    Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:

    • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
    • juristische Personen
    • Personenvereinigungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.

    Hinweis:
    Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
     

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 31.05.2021

    Geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

    BZSt, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, W-IdNr, Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer, Finanzbehörden, USt-IdNr, Bundeszentralamt für Steuern, IdNr, wirtschaftlich Tätige