Elektronische Anfragen zugelassener Nutzer zur Ermittlung von IdNr oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) DurchführungOnline erledigen

    Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) oder Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) anfragen

    Wenn Ihr Unternehmen zum Abzug der Kirchensteuer verpflichtet ist, können Sie für Ihr Unternehmen eine Anfrage zum Kirchensteuerabzugsmerkmal stellen.

    Beschreibung

    Für die Einbehaltung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer müssen die Kirchensteuerabzugsverpflichteten, zum Beispiel Banken, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfragen, ob ihre Kundinnen und Kunden kirchensteuerpflichtig sind.

    Für die Anfrage brauchen Sie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der oder des Steuerpflichtigen. Wenn Sie die steuerliche Identifikationsnummer nicht haben, können Sie diese gleichzeitig anfragen.
    Ihre Anfrage stellen Sie über das BZStOnline-Portal (BOP).

    Um die Anfrage über das BOP stellen zu können, müssen Sie Ihr Unternehmen vorher dort registrieren. Der Registrierungsprozess kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen.

    Online-Dienst

    BZStOnline-Portal (BOP)

    ID: B100019_103831344

    Beschreibung

    Das BZStOnline-Portal (BOP) ermöglicht Ihnen die elektronische Übermittlung von Daten an das BZSt. Als Identifizierungsmittel sind ein ELSTER-Konto oder eine BOP-Zertifikatsdatei und Passwort erforderlich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anfragedatensatz der Gläubigerin oder des Gläubigers der Kapitelerträge

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Anfragen können stellen:

    • Kirchensteuerabzugsverpflichtete

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie müssen Ihr Unternehmen auf dem BZStOnline-Portal (BOP) registrieren.
    • Sie müssen für Ihr Unternehmen einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen.
    • Sie können eine Anfrage nach der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) einer natürlichen Person nur stellen, wenn
      • deren IdNr unbekannt ist und
      • Ihr Unternehmen potenziell Kapitalertragsteuer für diese Person einzubehalten hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen Nichtzulassung zum Verfahren
    • finanzgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Anfrage zur Ermittlung des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) über das BZStOnline-Portal (BOP) stellen.

    • Sie brauchen zuerst ein Zertifikat für das BOP.
      • Rufen Sie dazu über die die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) den Antrag auf Registrierung online auf.
      • Füllen Sie den Antrag online aus und drucken Sie ihn aus.
      • Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post an das BZSt.
    • Das BZSt übermittelt Ihnen dann per Post eine Anleitung zur Aktivierung Ihres BOP-Kontos.
    • Folgen Sie den Anweisungen und aktivieren Sie Ihr BOP-Konto auf dem BOP.
      • Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
    • Danach müssen Sie über das BOP einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen. Füllen Sie den Antrag online aus.
    • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie per Post vom BZSt Ihre Zulassungsnummer. Diese brauchen Sie für die KiStAM-Anfrage.
    • Sie können jetzt über das BOP KiStAM-Anfragen stellen. Wenn Ihnen die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der abzufragenden Person unbekannt ist, wählen Sie die kombinierte Anfrage "IdNr.-Recherche und KiStAM-Anfrage" aus.
    • Füllen Sie den Antrag online im BOP aus und versenden Sie ihn elektronisch über das BOP.
    • Sie erhalten dann eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage über Ihr Postfach in Ihrem BOP-Konto.

    Fristen

    Für das Folgejahr maßgebliche Regelabfragen (§ 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 sowie Satz 1 EstG) sind im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober zu stellen. Andere Abfragen, wie Anlassabfragen, zum Beispiel bei Begründung der Geschäftsbeziehung, können jederzeit gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Aktivierung des BOP-Kontos:  1 bis 3 Wochen
    • für die Zulassung zum Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: 1 bis 2 Wochen
    • für die Rückmeldung zur KiStAM-Anfrage: 1 bis max. 3 Tage

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Auftrag des Einheitlichen Ansprechpartners der Länder (EAP) am 03.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Stichwörter

    Banken, ELSTER, Elster, Steuerabzug, Steuerportal, BZSt, KiStAM, Abzugsverpflichtete, Kirchensteuerabzugsmerkmal, versteuern, Steuerliche Identifikationsnummer, Religion, Abzugsverpflichtung, IdNr, Kirchensteuer, Religionsgemeinschaft, Abgeltungsteuer, Kapitalertrag, Versicherungen, Kapitalertragsteuer, BZStOnline, Bundeszentralamt für Steuern, BOP

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English