Förderung Stoffentwicklung für programmfüllende Dokumentarfilme beantragen
Wenn Sie ein künstlerisch herausragenden programmfüllenden Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.
Beschreibung
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zu EUR 20.000.
Neben der besseren Ausarbeitung und Entwicklung von Kino-Dokumentarfilmstoffen dient die Förderung dem Ziel,
Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung des Filmvorhabens zu gewinnen. Der Fokus der Stoffentwicklungsförderung liegt auf thematisch anspruchsvollen Kinoprojekten mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung.
Keine Förderung bekommen Sie:
- wenn Ihr Projekt bereits anderweitig gefördert wird
- für Projekte, die im Rahmen der Hochschulausbildung entstehen
Förderfähige Kosten sind:
- Autorenhonorar in angemessener Höhe
- Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
- Recherche- und Archivkosten, sofern die entstandenen Kosten nachweisbar sind
- Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehen
- Übersetzungskosten
- Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
- Honorar für Dramaturgische Beratung
- Kosten für die Erstellung von Marketing- und Auswertungskonzepten und -materialien
Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben.
Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis für den laufenden Prozess:
Sie müssen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über Ihren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Über die verschiedenen Filmförderungen durch die BKM können Sie weitere Gelder für Filmprojekte erhalten.
Ansprechpartner
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 35 Berlin
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 18681-43116
E-Mail: k35@bkm.bund.de
Internet
Stichwörter
BKM
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Synopsis (maximal 1 DIN A4-Seite)
-
aussagekräftige Projektskizze mit Darstellung von
- möglichen Handlungssträngen und Protagonisten
- erste Ideen zum visuellen und dramaturgischen Konzept und
- Zielsetzung der Stoffentwicklungsförderung (etwa 10 Seiten)
- Darstellung des zeitlichen Rahmens für die geplanten Maßnahmen
- Realisierungskonzept nach Abschluss der Stoffentwicklung
- Vita/Filmografie des/der Regisseurs/-in sowie des/der Produzenten/-in oder des dramaturgischen Beraters
- Absichtserklärung eines/einer Produzenten/-in mit Producers Note oder Absichtserklärung eines externen dramaturgischen Beraters mit dessen kurzer Einschätzung des Projektes (siehe Antragsvoraussetzungen)
- gegebenenfalls weitere Interessensbekundungen Dritter (Sender, Verleiher)
-
detaillierte Kostenaufstellung, aufgeschlüsselt nach:
- Autorenhonorar in angemessener Höhe
- Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
- Recherche- und Archivkosten, sofern die entstandenen Kosten nachweisbar sind
- Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen
auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehen
- Übersetzungskosten
- Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
- Honorar für dramaturgische Beratung
- Kosten für die Erstellung von Marketing- und Auswertungskonzepten und -materialien
- Erklärung über die Rechte am Stoff; gegebenenfalls sind auch Persönlichkeitsrechte oder Rechte an vorbestehenden Werken nachzuweisen
-
gegebenenfalls Erläuterung bei erneuter Einreichung sowie Sachstand zu erfolgten Einreichungen bei anderen Förderungen
Formulare
- Formulare notwendig: ja
- Online-Verfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- persönliches Erscheinen erforderlich: nein
Antrag auf Stoffentwicklungsförderung für programmfüllende Dokumentarfilmvorhaben
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973862/1765886/041b79fd958c7abcd4e4c11ab1597feb/2020-07-02-stoffentwicklungsfoerd-dokfilme-programmfuellend-antrag-data.pdf?download=1
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- Regisseur/-in, sofern er bereits einen programmfüllenden Dokumentarfilm vorweisen kann, der im Kino, auf Festivals oder im Fernsehen ausgewertet wurde
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen eine Produktionsfirma für Ihr Projekt gewonnen haben und dies mit einer entsprechenden Absichtserklärung nachweisen können
Rechtsgrundlage(n)
§§ 10 - 12 FFR BKM
- §§ 10 bis 12 der Richtlinie für die die kulturelle Filmförderung der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich und zusätzlich per E-Mail bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BKM herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen. Bitte nutzen Sie dafür nur gelochte oder geheftete Dokumente ohne Einband. Schicken Sie das Antragsformular und die Anlagen per Post an das Bundesarchiv.
- Schicken Sie das Antragsformular und die Anlagen Unterlagen zusätzlich als eine einzige PDF-Datei per E-Mail an die BKM ( stoffentwicklung@bkm.bund.de )
- Über die Anträge entscheidet die BKM auf Empfehlung der unabhängigen "Jury Dokumentarfilm" (Stoffentwicklungs- und Produktionsförderung für Dokumentarfilmvorhaben).
- Sie bekommen dann vom BKM per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
- Die Filmförderanstalt (FFA) ist für die Abwicklung der Förderung zuständig.
- Nach Abschluss der Stoffentwicklung muss das Ergebnis der Förderung durch die Jury Dokumentarfilm abgenommen werden.
- Sie müssen die BKM in regelmäßigen Abständen über den weiteren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten.
-
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, ist die Abgabe eines Verwendungsnachweises erforderlich.
Fristen
Antragstellung:
- vor Projektbeginn
Nachweis über Verwendung der Mittel:
- innerhalb von 6 Monaten nach Projektende
Bearbeitungsdauer
8-10 Wochen
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Merkblatt zum Antrag auf Stoffentwicklungsförderung für programmfüllende Dokumentarfilmvorhaben auf der Internetseite der Bundesregierung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Übersicht weiterer Fördermöglichkeiten für Filme auf der Internetseite der Bundesregierung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Antragsfristen und Termine für die kulturelle Filmförderung 2020 auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 07.10.2020
Geändert am 26.01.2023
Stichwörter
Stoffentwicklungsförderung, Filmförderung, Stoffentwicklung, Kinofilm, Dokumentarfilm, BKM, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien