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    Förderantrag Drehbuchentwicklung für programmfüllende Spielfilme Bewilligung

    Fördermittel für die Entwicklung eines Drehbuchs eines programmfüllenden Spielfilms erhalten

    Wenn Sie ein gutes Drehbuch von künstlerischer Qualität für einen Spielfilm entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

    Beschreibung

    Als Autorin oder Autor eines Spielfilms können Sie Filmfördermittel beantragen, um ein Drehbuch zu erstellen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

    Gefördert werden kann

    • die Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs mit künstlerischer Qualität für programmfüllende Spielfilme (mindestens 79 Minuten)

    In der Regel können Sie eine Förderung als Zuschuss von bis zu EUR 30.000 erhalten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 50.000. Die Förderung besteht aus zwei Teilen:

    • Mit der ersten Grundförderung von bis zu EUR 15.000 erstellen Sie eine erste Drehbuchfassung.
    • Daran schließt sich die Fortentwicklungsförderung mit bis zu weiteren EUR 15.000 an.

    Beantragt wird stets die volle Fördersumme in Höhe von EUR 30.000.

    Die Fortentwicklungsförderung können Sie nur erhalten, wenn Sie nachweisen, dass

    • ein Hersteller ihr Drehbuch ernsthaft verfilmen will und
    • bereit ist, mindestens EUR 10.000 in die Finanzierung einzubringen.

    Wenn Sie Ihr Drehbuch erstellen, müssen Sie mit einer vom BKM beauftragten Autorenberatungsstelle zusammenarbeiten, dem Drama Department. Die Stelle kann der BKM in Absprache mit Ihnen begleitende Fördermaßnahmen, die das Drehbuch verbessern können, empfehlen.

    Sie können die Drehbuchförderung nicht erhalten, wenn bereits eine andere Stelle Ihr Vorhaben in der entsprechenden Entwicklungsstufe fördert. Erlaubt sind aber Förderungen von anderer Stelle für Projektentwicklung oder Produktionsvorbereitung, wenn die Förderungen nicht die Drehbuchentwicklung betreffen.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung:

    Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
    Referat K 35
    Potsdamer Platz 1
    10785 Berlin

    E-Mail: k35@bkm.bund.de

    Drehbuchförderung Spielfilm
    Stefanie Hasler
    Telefon: 030 1868143117
    Telefax: 030 18681543117
    E-Mail: stefanie.hasler@bkm.bund.de

    Postadresse zum Einreichen von Anträgen:

    Bundesarchiv
    Referat FA 1 - Filmförderung
    Finckensteinallee 63
    12205 Berlin

    Zusätzliche E-Mail-Adresse zum Einreichen von Anträgen: drehbuch@bkm.bund.de

    Ansprechpartner

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 35 Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Potsdamer Platz 1

    10785 Berlin

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18681-43116

    E-Mail: k35@bkm.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BKM

    Erforderliche Unterlagen

    • Kurzbeschreibung über Handlung, Schauplätze und Charaktere, maximal 1 DIN-A4-Seite
    • Treatment oder Exposé in deutscher Sprache
    • Dialogszene
    • Writers Note oder Autoren-Statement zum Stoff, maximal 2 Seiten
    • Erklärung über die Rechte am Stoff oder Nachweis der Rechtekette
    • wenn bereits eine Produktionsfirma die Rechte am Stoff erworben hat: Erklärung der Produktionsfirma, dass diese Rechte für die Zeit der Förderung nur Ihnen zur Verfügung gestellt werden
    • Angaben über Ihren beruflichen Werdegang, gegebenenfalls Filmografie
    • bei erneuter Einreichung: Erläuterungen über Veränderungen am Stoff

    Formulare

    Formulare: ja

    Online-Verfahren: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ihr Projekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • deutschsprachiges Drehbuch mit künstlerischer Qualität für programmfüllenden Spielfilme,

    • es wird noch nicht von anderer Stelle in derselben Entwicklungsstufe gefördert,

    • Sie besitzen die Rechte am Stoff,

    • Sie können erste Erfolge als Autorin oder Autor im Bereich Drehbuch oder Literatur vorweisen, entweder durch

      • ein verfilmtes Spielfilmdrehbuch von mindestens 59 Minuten Länge, das im Kino, Fernsehen oder auf Festivals gezeigt wurde oder
      • ein aufgeführtes Theaterstück, einen veröffentlichten Roman oder andere längere literarische Veröffentlichungen außerhalb des Selbstverlags, oder
      • eine national oder international bedeutsame Auszeichnung oder Nominierung, die Sie mit Ihrem Drehbuch für ein kurzes oder programmfüllendes Spielfilmvorhaben erhalten haben.
    • Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht mit dem Drehbuch begonnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail stellen:

    • Laden Sie den Antrag auf Drehbuchförderung von der Internetseite der BKM herunter.
    • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen. Bitte nutzen Sie nur gelochte Dokumente mit Trennblättern ohne Einband.
    • Schicken Sie die Unterlagen in einfacher Ausfertigung per Post (nicht mit fester Ring-oder Leimbindung) an das Bundesarchiv.
    • Schicken Sie die Unterlagen zusätzlich als eine PDF-Datei (als Gesamtdatei) per E-Mail an die BKM ( drehbuch@bkm.bund.de ).
    • Die Autorenberatungsstelle (Drama Department) trifft eine Vorauswahl unter den Einreichungen.
    • Die unabhängige "Jury Spielfilm" prüft Ihre Einreichung und empfiehlt der BKM eine Entscheidung. Die Jury tagt dreimal im Jahr.
    • Die BKM entscheidet über Ihren Förderantrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid des Bundesverwaltungsamtes, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.
    • Sie dürfen mit der Arbeit am Drehbuch erst nach Bestandskraft dieses Bescheides beginnen.
    • Verfassen Sie nun das Drehbuch.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

    In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang.

    Bearbeitungsdauer

    Sie Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Förderentscheidung beträgt in etwa 8 bis 9 Wochen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihr Projekt in früheren Runden nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen, müssen es dann aber in wesentlichen Punkten verändern und detailliert darlegen, welche Veränderungen am Projekt und Stoff Sie vorgenommen haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen. 

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien am 28.05.2020

    Geändert am 13.03.2023

    Stichwörter

    Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme, BKM, Fördermittel, Entwicklung Drehbuch für programmfüllende Spielfilme, Zuschuss, Zuwendung, Filmförderung, Bundesarchiv, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM, Förderung