Verbraucheranfragen und Kundenschutzregelungen im Bereich der Telekommunikation Durchführung

    Beschwerden und Anfragen im Bereich Telekommunikation einreichen

    Als Kunde oder Kundin eines Internet-, Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Ihre Rechte informieren sowie Anfragen und Beschwerden einreichen.

    Beschreibung

    Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass Telekommunikationsunternehmen die Regelungen zum Kundenschutz einhalten, die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegt sind.

    Haben Sie ein Anliegen rund um Ihren Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzanschluss, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Bundesnetzagentur

    • informiert Sie über Ihre Rechte als Kundin oder Kunde und
    • unterstützt Sie in bestimmten Einzelfällen bei der Klärung Ihres Anliegens gegenüber Telekommunikationsunternehmen.

    Dazu können Sie eine Beschwerde oder eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Bundesnetzagentur prüft dann Ihr Anliegen.

    Die Bundesnetzagentur kann Sie zum Beispiel unterstützen

    • bei Problemen im Rahmen eines Anbieterwechsels, etwa einer unterbrochenen Versorgung oder
    • bei Problemen mit einem Umzug Ihres Anschlusses oder
    • bei Fragen der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten. Zur Grundversorgung gehört, dass Sie Anspruch auf einen Festnetzanschluss haben.

    In bestimmten Fällen kann die Bundesnetzagentur auch Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag klären, zum Beispiel zur Vertragstransparenz, zu Inhalten einer Rechnung oder eines Einzelverbindungsnachweises.

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur (BNetzA), Referat 216

    Adresse

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Postfachadresse

    Postfach 8001

    53105 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 22480-590

    Fax: +49 30 22480-518

    E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Sachverhalt unterschiedlich, zum Beispiel:

    • Vertrag und geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters
    • Auftragsbestätigung
    • Auftrag für den Umzug Ihres Telekommunikationsanschlusses
    • Auftrag zur Rufnummernportierung
    • Kündigungsschreiben oder Kündigungsbestätigung
    • Prüf- und Messprotokolle Ihrer Breitbandmessung
    • beanstandete Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise

    Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Kontaktformularen.

    Formulare

    Formular: Kontaktformular Anfragen und Beschwerden im Bereich Telekommunikation

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind Kunde eines Telekommunikationsunternehmens und

    • Ihr Anliegen betrifft

      • Regelungen zum Kundenschutz des Telekommunikationsgesetzes (TKG) oder
      • die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten oder
      • andere Vorschriften der Europäischen Union zum Roaming, zu europäischen Auslandsgesprächen und SMS oder zur Netzneutralität.
    • bei einem Anbieterwechsel: Ihre Versorgung wurde ungewollt unterbrochen oder eine Unterbrechung droht für länger als einen Tag.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anfragen oder Beschwerden können Sie online, elektronisch oder schriftlich einreichen. Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Online-Kontaktformular.

    Um Ihre Anfrage oder Beschwerde online einzureichen:

    • Wählen Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur das Thema aus, welches zu Ihrem Anliegen passt.

    • Füllen Sie das Kontaktformular vollständig aus:

      • Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Informationen zu Ihrem Anliegen erhalten Sie an diese E-Mail-Adresse.
      • Fügen Sie sachdienliche Unterlagen als Anlage bei, zum Beispiel Ihre Schreiben mit den Anbietern. Fassen Sie diese nach Möglichkeit bitte in einer PDF-Datei zusammen.
      • Geben Sie uns Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihres Anliegens an betroffene Unternehmen für eine zweckgebundene Klärung des Sachverhaltes.
    • Die Bundesnetzagentur prüft, ob Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen

    • Wenn ja, wendet sich die Bundesnetzagentur mit dem Sachverhalt in der Regel an die beteiligten Unternehmen.

    • Sie erhalten eine Antwort der Bundesnetzagentur zu Ihrer Anfrage oder Beschwerde, in der Regel per E-Mail oder per Post.

    Wenn Sie Ihre Anfrage oder Beschwerde per De-Mail, E-Mail oder per Post einreichen wollen:

    • Nutzen Sie bitte das dafür bereitgestellte PDF-Formblatt und füllen Sie dieses aus. Hinweis: Die ergänzenden Erläuterungen aus dem Online-Kontaktformular stehen Ihnen hierbei nicht zur Verfügung
    • Senden Sie Ihre Anfrage oder Beschwerde an die angegebenen Adressen der Bundesnetzagentur.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind dieselben wie beim Online-Verfahren.

    Fristen

    Für das Einreichen von Anfragen oder Beschwerden gibt es keine Frist.

    Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte die in Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von 8 Wochen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen an den Anbieter per Einschreiben zu schicken.

    Bearbeitungsdauer

    Bei einer Versorgungsunterbrechung im Zuge eines Anbieterwechsels prüft die Bundesnetzagentur Ihr Anliegen innerhalb einer kurzen Frist, in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Arbeitstagen.

    Für andere Anliegen kann die Bearbeitungsdauer je nach Sachgebiet 2 bis 6 Wochen betragen.

    Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Sie Ihr Anliegen bereits bei Ihrem Telekommunikationsanbieter gemeldet haben, damit dieser der Sache so schnell wie möglich nachgehen kann.

    Kosten

    Das Verfahren ist kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 27.04.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Verbraucherservice Telekommunikation, Telefonanschluss gesperrt, Vertragstransparenz Telekommunikation, Vertragstransparenz, Telefonstörung, Kundenschutz Telekommunikation, Fachauskunft Telekommunikation, Netzneutralität, TK-Netzbetreiber, Anbieterwechsel, Roaming, Provider, Rufnummer behalten, Grundversorgung Telekommunikation, Verbraucherschutz Telekommunikation, TK-Netzanbieter, Zugang zum Telekommunikationsnetz, TK-Anbieter, Internetanbieter, Handyanbieter, Grundversorgungsanspruch, Vertragslaufzeit Telekommunikation, Rechnungsbeanstandung Telekommunikation, Fehler in Telefonrechnung, Internetstörung, Rufnummernmitnahme, Umzug Telekommunikation, Verbindungsentgelte falsch, Beschwerde Telekommunikation, Versorgung Telekommunikation, Sperre von Rufnummern, Freie Routerwahl, Rufnummer mitnehmen, Sperre von Drittanbietern, Internetanschluss gesperrt, Universaldienst Telekommunikation, Störung Telekommunikation, Intra-EU-Kommunikation, Internetgeschwindigkeit, Entstörung Telekommunikation, Anfrage Telekommunikation, Kabelanbieter, Einzelverbindungsnachweis, Mobilfunkanbieter, Sperre von Telefonnummern, Datenübertragungsrate, Telekommunikationsanschluss gesperrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English