Auskunft zu eigenen Fahrzeugen erhalten
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt online beantragen.
Beschreibung
Im Zentralen Fahrzeugregister werden die von den örtlichen Zulassungsbehörden und ergänzend von den Versicherungsunternehmen übermittelten Fahrzeug- und Halterdaten aller Fahrzeuge gespeichert, die mit einem Kennzeichen oder einem Versicherungskennzeichen versehen sind.
Daneben werden Suchvermerke in den Datenbestand zu einzelnen Fahrzeugen aufgenommen. Dazu gehören Hinweise auf Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen sowie Anzeigenvorfälle, etwa Hinweise auf nicht versicherte Kfz.
Zudem werden die von den Überwachungsinstitutionen gemeldeten Daten zu Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert.
Mit der Online-Registerauskunft können Sie eine Auskunft über die Daten erhalten, die zu Ihrem Fahrzeug als eingetragener Halterin oder eingetragenem Halter im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind.
Online-Dienst
Online-Registerauskunft des KBA
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Ansprechpartner
Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 223
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 461 316-2307
Fax: +49 461 316-2800
Erforderliche Unterlagen
Auskunftsersuchen per Post:
- Kopie Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)
Formulare
Formular: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 15 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 57 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Da es sich bei der Online-Registerauskunft nicht um einen Verwaltungsakt nach § 35 Satz 1 VwVfG handelt, sind keine Rechtsbehelfe notwendig.
Verfahrensablauf
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten:
- Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister aus.
- Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung.
- Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (deutsch und/oder englisch) der Auskunft.
- Wenn mehrere Fahrzeuge auf Sie zugelassen sind, dann können Sie in einem Zwischenschritt die relevanten Fahrzeuge auswählen.
- Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen.
Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:
- Laden Sie das Formular "Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)" von der Website des KBA.
- Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
- Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
- Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Post zugestellt.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.
Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 5 bis 10 Arbeitstage.
Kosten
Die Auskunft ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die entsprechenden Datensätze im Zentralen Fahrzeugregister anhand der vorliegenden Personendaten eindeutig identifiziert werden können.
Alternativkann ein Auskunftsersuchen schriftlich an das KBA, Sachgebiet 223 gesendet werden.
Weitere Informationen
- Informationen über das Zentrale Fahrzeugregister und eine Videoanleitung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anleitung zur Durchführung einer Online-Registerauskunft:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Liste kompatibler Smartphones oder Tablets für die Online-Ausweisfunktion:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zur AusweisApp2:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 29.07.2021
Geändert am 13.10.2021
Stichwörter
Zulassung, Pkw, Straßenverkehr, Auto, Fahrzeug