Eigenauskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister ErteilungOnline erledigen

    Auskunft zu eigenen Fahrzeugen erhalten

    Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt online beantragen.

    Beschreibung

    Im Zentralen Fahrzeugregister werden die von den örtlichen Zulassungsbehörden und ergänzend von den Versicherungsunternehmen übermittelten Fahrzeug- und Halterdaten aller Fahrzeuge gespeichert, die mit einem Kennzeichen oder einem Versicherungskennzeichen versehen sind.

    Daneben werden Suchvermerke in den Datenbestand zu einzelnen Fahrzeugen aufgenommen. Dazu gehören Hinweise auf Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen sowie Anzeigenvorfälle, etwa Hinweise auf nicht versicherte Kfz.

    Zudem werden die von den Überwachungsinstitutionen gemeldeten Daten zu Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert.

    Mit der Online-Registerauskunft können Sie eine Auskunft über die Daten erhalten, die zu Ihrem Fahrzeug als eingetragener Halterin oder eingetragenem Halter im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind.

    Online-Dienst

    Online-Registerauskunft des KBA

    ID: B100019_103417206

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 223

    Adresse

    Postanschrift

    Fördestraße 16

    24944 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 461 316-2800

    Telefon Festnetz: +49 461 316-2307

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Auskunftsersuchen per Post:

    • Kopie Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)

    Formulare

    Formular: ja
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Da es sich bei der Online-Registerauskunft nicht um einen Verwaltungsakt nach § 35 Satz 1 VwVfG handelt, sind keine Rechtsbehelfe notwendig.

    Verfahrensablauf

    Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten:

    • Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister aus.
    • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung.
    • Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (deutsch und/oder englisch) der Auskunft.
    • Wenn mehrere Fahrzeuge auf Sie zugelassen sind, dann können Sie in einem Zwischenschritt die relevanten Fahrzeuge auswählen. 
    • Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen.

    Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:

    • Laden Sie das Formular "Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)" von der Website des KBA.
    • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
    • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
    • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Post zugestellt.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.

    Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 5 bis 10 Arbeitstage.

    Kosten

    Die Auskunft ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die entsprechenden Datensätze im Zentralen Fahrzeugregister anhand der vorliegenden Personendaten eindeutig identifiziert werden können.

    Alternativ kann ein Auskunftsersuchen schriftlich an das KBA, Sachgebiet 223 gesendet werden.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 29.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug, Straßenverkehr, Zulassung, Pkw, Auto

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English